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Die Waldwirthschaft auf dem Erzgebirge besteht, wie schon ge—
sagt, fast ausschließlich im Hochwaldbetriebe. Die Umtriebszeiten sind
vorwiegend lange; 60-, 75-, 80jährig, an einzelnen Stellen 100jährig.
Die langen Umtriebszeiten liefern größere und werthvollere Massen
von Nutzholz; aber der Privatmann ist nicht immer im Stande, mit
der geringeren Capitalverzinsung fürlieb zu nehmen, und kürzt die
Umtriebszeit so weit wie möglich, um die Capitalrente zu steigern.
Die Holzschleifereien verwenden selbst 30= und 40jähriges Holz; die
Sägewerke und Bretmühlen mit höherem Nutzen 60= bis 80jähriges.
Das Interesse des Staates tritt bei der Erhaltung, wie bei der
Bewirthschaftung der Wälder dem Interesse des Privatbesitzers gegen-
über. Der Privatbesitzer braucht die höchste Rente; der Staat die
längste, ausdauernde Wirthschaftskraft. Dem Staate ist der Wald
nicht bloß der Erzeuger des Holzes, sondern auch der Erhalter
klimatischer Zustände, aushaltender Wasserkräfte, gleichmäßigen Arbeits-
gebietes für große Menschenmengen u. s. w. Der Staat muß bei
seinen Forstinstitutionen mit Jahrhunderten rechnen; der Privatbesitzer
wird meist nur nach Jahrzehnten denken können.
Die rationelle Forstcultur ist ein zu bedeutsamer Factor für
das öffentliche Wohl, als daß nicht schon durch sie allein die Forderung
bedingt würde, den Wald in der Hand des Staates, oder in der
Hand gefestigten Grundbesitzes auf Jahrhunderte hinaus in seinem
Bestande gesichert zu sehen. Die allgemeine Fruchtbarkeit des Landes,
die Gleichmäßigkeit der Niederschläge und infolge dessen die Verhütung
außergewöhnlicher Wasserzusammenflüsse in der Niederung, die Regel-
mäßigkeit der klimatischen Verhältnisse u. s. w. werden zum großen
Theile durch die pflegliche Behandlung der Wälder bedingt.
Die Abholzung größerer Flächen kann wohl für kurze Zeit dem
Besitzer eine höhere Rente schaffen; aber schon nach wenigen Jahren
wird derselbe die Nachtheile der Entwaldung zu tragen haben, be-
sonders dann, wenn höher gelegene Strecken kahl geschlagen wurden.
Die tiefer gelegenen Gegenden aber haben, selbst auf große Ent-
fernungen hinaus, die nachtheiligen Folgen der vollendeten Thatsache
zu tragen, ohne irgend welche Mittel und Wege finden zu können,
sich gegen diese zu schützen.
Auch der rücksichtslosen Entwässerung der Hochmoore, wie sie
eine Zeit lang im Gange war, muß entschieden entgegengetreten werden.
Die Ansicht, man werde den Moorgründen eine bessere Holznutzung
abgewinnen, hat sich nicht bestätigt, die Trockenlegung der Moore
aber zahllose andere Nachtheile im Gefolge gehabt. Nächst diesem
ist die Erhaltung und Anlage, beziehentlich Wiederanlage von Teichen,
sowohl im Waldgebiete, wie außerhalb desselben, in den Thalsenkungen