Full text: Das Erzgebirge in Vorzeit, Vergangenheit und Gegenwart.

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bemessener Fläche, Zusammensetzung und Wirthschaftsführung haben 
die ursprünglichen landwirthschaftlichen Einheiten vollständig umgestaltet, 
so daß die Vertheilung des Grundbesitzes gegenwärtig eine andere 
geworden ist. Gab es ursprünglich nur Großgrundbesitzer 
(Herren, weltliche oder geistliche) Vollbauern oder Hufengut— 
besitzer (Bauern) und Häusler (Handwerker, Tagelöhner 2c.), 
so ist gegenwärtig der bäuerliche Grundbesitz in eine Reihe von 
Zwischenstufen gegliedert, die von dem eine wirthschaftliche Einheit 
bildenden Vollbauerngute bis zu der wirthschaftlich in den ungünstigsten 
Verhältnissen sich bewegenden Zwergwirthschaft hinabreicht. Selbst bei 
den Großbauergütern, Mittelbauergüternund Klein— 
bauergütern spaltet sich eine jede der Gattungen in drei Größen, 
während unterhalb der Zwergwirthschaften, die Gärtnerwirth— 
schaften und die Häuslerwirthschaften, in große und 
kleine sich trennen, obgleich bei beiden von einem landwirthschaftlichen 
Betriebe nicht die Rede sein kann. 
Von der Wirthschaftsführung der ersten Ansiedler ausgehend, 
kommt man durch verschiedene Phasen und Bedrängnisse derselben bis 
zu dem heutigen Standpunkte der Landwirthschaft im Erzgebirge. 
Im Großen und Ganzen nimmt dieselbe eine anerkennenswerthe 
Stellung ein und besitzt eine bedeutende Leistungsfähigkeit. 
Natürlich üben die absoluten Erhebungen einen bedeutenden Ein- 
fluß auf die Ertragsfähigkeit von Grund und Boden. Die dem 
geringen Ackerbau von Oberwiesenthal angehörende Ackerfläche liegt 
zwischen 900 und 1100 m über dem Meere. Auf dem ganzen 
Gebirgskamm hin findet man urbar gemachte Flächen in 700 bis 
950 m. Schon diese absolute Erhebung bedingt eine so geringe 
mittlere Temperatur und eine so kurze Vegetationsperiode, daß der 
Getreidebau nur einen zweifelhaften Ertrag geben kann. 
Eine Stufe weiter abwärts legt sich die 600 m Erhebung als 
ein breites, wellenförmiges, von Thaleinschnitten unterbrochenes Hügel- 
land vor den Gebirgskamm, und an diese schließt sich in ähnlichen 
Formen die 500 m Erhebung an. Bei weniger als 400 m Meeres- 
höhe hört der Charakter der gebirgischen Landwirthschaft auf. Es 
treten im Allgemeinen die Verhältnisse des Niederlandes ein. 
Es sind hierdurch vier Stufen des landwirthschaftlichen Betriebes 
bezeichnet, die unterste von 400 bis 500 m Höhenlage der Fluren, 
die zweite von 500 bis 600 m, die dritte von 600 bis 700 m und 
die letzte über 700 m bis zu 1000 und 1100 m. 
Nächst dem Einflusse der Höhenlage macht sich die Bodenbe- 
schaffenheit, die Beschaffenheit der Ackerkrume geltend.
	        
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