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bemessener Fläche, Zusammensetzung und Wirthschaftsführung haben
die ursprünglichen landwirthschaftlichen Einheiten vollständig umgestaltet,
so daß die Vertheilung des Grundbesitzes gegenwärtig eine andere
geworden ist. Gab es ursprünglich nur Großgrundbesitzer
(Herren, weltliche oder geistliche) Vollbauern oder Hufengut—
besitzer (Bauern) und Häusler (Handwerker, Tagelöhner 2c.),
so ist gegenwärtig der bäuerliche Grundbesitz in eine Reihe von
Zwischenstufen gegliedert, die von dem eine wirthschaftliche Einheit
bildenden Vollbauerngute bis zu der wirthschaftlich in den ungünstigsten
Verhältnissen sich bewegenden Zwergwirthschaft hinabreicht. Selbst bei
den Großbauergütern, Mittelbauergüternund Klein—
bauergütern spaltet sich eine jede der Gattungen in drei Größen,
während unterhalb der Zwergwirthschaften, die Gärtnerwirth—
schaften und die Häuslerwirthschaften, in große und
kleine sich trennen, obgleich bei beiden von einem landwirthschaftlichen
Betriebe nicht die Rede sein kann.
Von der Wirthschaftsführung der ersten Ansiedler ausgehend,
kommt man durch verschiedene Phasen und Bedrängnisse derselben bis
zu dem heutigen Standpunkte der Landwirthschaft im Erzgebirge.
Im Großen und Ganzen nimmt dieselbe eine anerkennenswerthe
Stellung ein und besitzt eine bedeutende Leistungsfähigkeit.
Natürlich üben die absoluten Erhebungen einen bedeutenden Ein-
fluß auf die Ertragsfähigkeit von Grund und Boden. Die dem
geringen Ackerbau von Oberwiesenthal angehörende Ackerfläche liegt
zwischen 900 und 1100 m über dem Meere. Auf dem ganzen
Gebirgskamm hin findet man urbar gemachte Flächen in 700 bis
950 m. Schon diese absolute Erhebung bedingt eine so geringe
mittlere Temperatur und eine so kurze Vegetationsperiode, daß der
Getreidebau nur einen zweifelhaften Ertrag geben kann.
Eine Stufe weiter abwärts legt sich die 600 m Erhebung als
ein breites, wellenförmiges, von Thaleinschnitten unterbrochenes Hügel-
land vor den Gebirgskamm, und an diese schließt sich in ähnlichen
Formen die 500 m Erhebung an. Bei weniger als 400 m Meeres-
höhe hört der Charakter der gebirgischen Landwirthschaft auf. Es
treten im Allgemeinen die Verhältnisse des Niederlandes ein.
Es sind hierdurch vier Stufen des landwirthschaftlichen Betriebes
bezeichnet, die unterste von 400 bis 500 m Höhenlage der Fluren,
die zweite von 500 bis 600 m, die dritte von 600 bis 700 m und
die letzte über 700 m bis zu 1000 und 1100 m.
Nächst dem Einflusse der Höhenlage macht sich die Bodenbe-
schaffenheit, die Beschaffenheit der Ackerkrume geltend.