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Großbauerngüter haben einen Arealumfang von mehr als
20 ha an Acker und Wiesenfläche.
Im großen Ganzen haben die Hälfte der Großbauerngüter
zwischen 22 und 27 ha, zwei Drittel 27 bis 32 ha, ein Sechstel
über 32 ha.
Die Mittelbauerngüter von 10 bis 20 ha (18 bis 36
Acker) Feld und Wiesenfläche bilden bei dem gegenwärtigen Stande
des landwirthschaftlichen Betriebes unzweifelhaft eine volle wirthschaft-
liche Einheit. .
Die Mittelbauerngüter von mehr als 14 und weniger als 16 ha
(25 bis fast 29 Acker) umfassen mehr als die Hälfte, die Güter von
mehr als 13 und weniger als 17 ha sogar mehr als zwei Drittel
der Gesammtheit.
Anders wird das Zahlen= und Größenverhältniß bei den Klein-
bauerngütern mit einem Areal von mehr als 5 und weniger
als 10 ha (9 bis 18 Acker).
Im großen Ganzen hat von diesen Kleinbauerngütern ein Neuntel
über 5 ha, ein Sechstel über 6 ha, die Hälfte über 7 ha, ein
Sechstel über 8 ha, ein Achtel über 9 ha Fläche. Im Osten des
Gebirges wiegen die Gütchen von 6 ha und von 7 ha vor, im
Westen besonders gebirgsaufwärts, die Kleinbauerngüter von 8 und
9 ha.
Die Zwergwirthschaften nehmen fast den zehnten Theil
der Gesammtfläche ein. Obgleich bei weniger als 5 ha (9 Acker)
von einem landwirthschaftlichen Betriebe, welcher die Arbeitskräfte
vollständig ausnutzt, und den Ertrag der Bodenfläche auf angemessene
Höhe steigert, nicht die Rede sein kann, so ist die Anzahl dieser
kleinen Wirthschaften doch eine sehr bedeutende. Die Zwergwirth=
schaften sind einestheils die Endergebnisse fortgesetzter Theilungen
größerer Stammgüter; Achtelhufen und Splitter bedeutenderer An-
lagen, anderntheils Neugründungen, welche sogar vergrößert worden
sind. Im Ganzen hat die große Hälfte dieser Wirthschaften über
3 ha, mehr als das Viertel 2 ha, aber nur der achte Theil über
4 ha Feld.
Die Kleingrundbesitzer, welche nur 1 bis 2 ha (1,8 bis
3,6 Acker) Land haben, gebräuchlichermaßen Gärtner oder Garten-
nahrungsbesitzer genannt, weil ursprünglich die Feldwirthschaft
derselben auf Spatenkultur angewiesen war, bilden eine ganz bedeutende
Anzahl. Das Verhältniß der Großgärtner mit über 1 ha Land
zu den Kleingärtnern mit über 55 a Land ist 11 zu 8.
Von den Häuslern oder Hausbesitzern hat man drei
Gattungen: Großhäusler mit mehr als 20 a (etwas über ½ Acker)