Full text: Das Erzgebirge in Vorzeit, Vergangenheit und Gegenwart.

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Franken, machten Böhmen zu einem selbstständigen Staate, dessen 
Könige jedoch 950 nach vierzehnjährigem Kampfe von Kaiser Otto J. zur 
Anerkennung der Oberhoheit des Deutschen Reiches gezwungen wurden. 
Die Mark Meißen war durch den deutschen Kaiser Heinrich J. 
errichtet und Graf Gero 939 als Mark= oder Grenzgraf „in limes 
sorabicus“ eingesetzt worden. Grenzburgen wurden in dem unter- 
worfenen Gebiete errichtet, darunter wahrscheinlich an der Mulde, 
unterhalb des Einflusses der Striegis, die Kämpe, deren Burgruine 
zum Theil noch vorhanden ist. Die Burg Meißen war 922 ge— 
gründet worden. 
Die Sorben (oder Serben, vielfach auch Sorbenwenden genannt) 
waren bis an die Saale vorgedrungen. Der Name wird von srp 
— die Sichel, oder von srb — das Volk abgeleitet. Cosmas von 
Prag, der älteste bekannte Geschichtsschreiber Böhmens nennt die 
Mark Meißen Zrbia (sprich Srbia). Die Sorben waren fleißige 
Viehzüchter und Ackerbauer. Die Markgrafschaft Meißen umfaßte 
die sorbischen Gaue Daleminci: „teutonice Daleminci, 
slavonice Glomaci“ und Nisani. Jenseit der Elbe lag 
die provincia Milcienorum. 
Thietmar (1009 — 1018 Bischof von Merseburg) schreibt: 
„Hierauf lichtete König Heinrich einen an der Elbe gelegenen, und 
damals mit dichtem Wald bedeckten Berg, errichtete auf demselben 
eine Burg und gab dieser von einem an ihrer Nordseite vorbei- 
fließenden Bache den Namen Misni.“ 
Von hier ging die weitere Unterwerfung im Slavenlande aus; 
von der Markgrafschaft Meißen ging aber auch die Gründung ganz 
neuer Ansiedelungen mit germanischer Bevölkerung in dem von den 
Sorben freigelassenen, ausgedehnten Waldgebiete vor sich. 
Während in dem unterworfenen sorbenwendischen Gebiete die 
Bewohner auf der Scholle sitzen gelassen wurden und nur die Herren 
wechselten, die Unterworfenen Grund und Boden bebauten, Tribut in 
Diensten, Zinsen, Zehnten u. s. w. zu leisten hatten, wurden in dem 
neuangebauten Landstriche neue Ansiedelungen gegründet und mit 
deutscher Bevölkerung besetzt. Dem Markgrafen als Stellvertreter 
des Deutschen Königs fiel erobertes und neugewonnenes Land als 
herrenloses Gut zu, welches er als Beneficium an seine Dienst- 
mannen in Lehn gab und auf diese Weise einen Vasallenstand 
gründete, der ihm dienstbar blieb. Dem Markgrafen stand die Ge- 
richtsbarkeit in der ganzen Mark zu. 
Ein großer Theil der den Dienstmannen gewährten Beneficien 
ist unzweifelhaft mit der virga regalis, der Königsruthe, ge- 
messen, weshalb die neu gegründeten und vertheilten Wald= oder 
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