38 Die Thronfolgefrage.
Mißbilligung des dänischen Verfahrens andeute, und für die
Zukunft sich alle Entschließungen offen halte.
Hienach ging denn der Bundestag an das Werk. Die
Einmüthigkeit der Mitglieder war dieses Mal groß. Denn
alle die kleinen Höfe empfanden es tief, daß ein fürstliches
Erbrecht nicht aus Gründen der Staatsraison vernichtet
werden dürfe, wie es jetzt König Christian mit dem Augusten-
burger versuchte. Es arbeitete dann unter dem Drucke der
fürstlichen und der nationalen Aufregung der Bundestag
rascher als jemals, so daß der Dänenkönig sich bemüßigt
fand, wenigstens in Bezug auf die Versassungsfragen das
Mögliche zur Beschwichtigung der Gemüther zu thun. Sein
Bundestagsgesandter, Herr von Pechlin, gab die officielle
Erklärung ab:
Die in dem Offenen Brief erläuterte Thronfolge beziehe
sich keineswegs auf einen Staat, in welchem ein Theil dem
andern untergeordnet, oder ein Land als Provinz dem andern
als Hauptland einverleibt würde. Vielmehr sei die dänische
Monarchie aus Ländern zusammen gesetzt, die unabhängig
von einander, und jedes im Besitz einer selbständigen Ver-
fassung, Gesetzgebung und Verwaltung, gleichwohl mehr oder
weniger durch gemeinsame, in der geschichtlichen Entwicklung
und der Zweckmäßigkeit begründete Verhältnisse verbunden seien.
Und dann weiter: der König denke an keine Veränderung
der Verbindung Holsteins mit Schleswig. Dieselbe bestehe
darin, daß beide Herzogthümer, bis auf Holsteins Eigen-
schaft als Bundesstaat und die abgesonderten Ständeversamm-
lungen, bei gemeinsamer oder gleichartiger Gesetzgebung und
Verwaltung alle öffentlichen Rechtsverhältnisse mit einander
gemein haben.