Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

38 Die Thronfolgefrage. 
Mißbilligung des dänischen Verfahrens andeute, und für die 
Zukunft sich alle Entschließungen offen halte. 
Hienach ging denn der Bundestag an das Werk. Die 
Einmüthigkeit der Mitglieder war dieses Mal groß. Denn 
alle die kleinen Höfe empfanden es tief, daß ein fürstliches 
Erbrecht nicht aus Gründen der Staatsraison vernichtet 
werden dürfe, wie es jetzt König Christian mit dem Augusten- 
burger versuchte. Es arbeitete dann unter dem Drucke der 
fürstlichen und der nationalen Aufregung der Bundestag 
rascher als jemals, so daß der Dänenkönig sich bemüßigt 
fand, wenigstens in Bezug auf die Versassungsfragen das 
Mögliche zur Beschwichtigung der Gemüther zu thun. Sein 
Bundestagsgesandter, Herr von Pechlin, gab die officielle 
Erklärung ab: 
Die in dem Offenen Brief erläuterte Thronfolge beziehe 
sich keineswegs auf einen Staat, in welchem ein Theil dem 
andern untergeordnet, oder ein Land als Provinz dem andern 
als Hauptland einverleibt würde. Vielmehr sei die dänische 
Monarchie aus Ländern zusammen gesetzt, die unabhängig 
von einander, und jedes im Besitz einer selbständigen Ver- 
fassung, Gesetzgebung und Verwaltung, gleichwohl mehr oder 
weniger durch gemeinsame, in der geschichtlichen Entwicklung 
und der Zweckmäßigkeit begründete Verhältnisse verbunden seien. 
Und dann weiter: der König denke an keine Veränderung 
der Verbindung Holsteins mit Schleswig. Dieselbe bestehe 
darin, daß beide Herzogthümer, bis auf Holsteins Eigen- 
schaft als Bundesstaat und die abgesonderten Ständeversamm- 
lungen, bei gemeinsamer oder gleichartiger Gesetzgebung und 
Verwaltung alle öffentlichen Rechtsverhältnisse mit einander 
gemein haben.
	        
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