Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Unzulängliche Rüstung der Bundesstaaten. 11 
diese Massen an die entscheidender Stelle, auf den böhmischen 
Kriegsschauplatz, zu versetzen. 
Allein je näher der Tag der ernsten Prüfung heran- 
rückte, desto unsicherer gestaltete sich diese Aussicht, und man 
muß es sagen, der Wiener Hof erndtete hier nach gerechtem 
Gesetze, was er fünfzig Jahre hindurch selbst gesäet hatte. 
Die Mittelstaaten hatten bis dahin unter dem Glasdache des 
deutschen Bundes ein behagliches Dasein geführt; Osterreich 
und Preußen schützten sie gegen das Ausland; so ersparten 
sie ihren Unterthanen die Lasten eines wirksamen Heerwesens, 
hielten auf dem Papier ihr Bundescontingent in schöner 
Ordnung, und wenn einmal der Bund von Mobilmachung 
redete, kam es vor, daß eine große Regierung in athemloser 
Eile sich erkundigte, wo es Tuch= und Waffenfabriken gebe, 
um Röcke und Gewehre für ihre Soldaten zu liefern. Wie 
oft hatte Preußen auf eine Reform der Bundeskriegsver- 
fassung angetragen, so daß eine gesetzliche Möglichkeit ge- 
schaffen worden wäre, dieser schlaffen und trägen Wirthschaft 
ein Ende zu machen, und die kleinen und kleinsten Staaten 
zur Erfüllung ihrer Pflichten gegen die nationale Sicherheit 
zu zwingen! Aber da dieses Ziel nicht erreichbar war, ohne 
Preußen wenigstens im deutschen Norden gewisse Oberauf- 
sichtsrechte über seine Nachbarstaaten zu gewähren, so hatten 
Osterreich und der Bundestag jeden solchen Versuch im Keime 
erstickt. Jetzt erlebten sie die Folgen: sie wünschten gegen 
Preußen in das Feld zu gehen, und bei jedem Schritte fehlte 
es an jedem Nothwendigen, und nachdem die Mehrzahl dieser 
Staaten vor fünf Wochen die Mobilmachung ihrer Truppen 
befohlen hatte, war man Mitte Juni doch an keiner Stelle 
schlagfertig oder operationsfähig.
	        
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