Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

16 Die Feldzugspläne. 
einen Zusatz: „Deckung der eigenen Gebiete, so weit sie nicht 
im Widerspruch mit dem Hauptzweck des Kriegs steht, sofern 
derselbe nur durch möglichste Vereinigung der Streitkräfte zu 
erreichen ist.“ Darauf zeichnete er die Punctation am 14. Juni. 
Aber in München wollte man von einer solchen Unterordnung 
des particularen Zweckes unter den allgemeinen nichts wissen. 
Der Vertrag wurde bayerischer Seits erst dann ratificirt 
(am 30. Juni), als Osterreich eine Fassung des Artikels ge- 
nehmigt hatte, nach welcher die Beobachtung der beiden 
Zwecke „in gleicher Weise“ für unerläßlich erklärt, damit also 
jeder Regierung das Recht gegeben werde, ihre Truppen von 
jeder Operation zurückzuziehen, bei der ihr die unmittelbare 
Deckung ihres Gebiets nicht gebührend berücksichtigt erschiene. 
In Olmütz aber hatten Tann und Henikstein sofort auch 
den in der Punctation vorgesehenen Operationsplan erwogen. 
Nach bayerischen Berichten wäre hier Tann auf die Vereini- 
gung sächsisch-bayerischer Streitkräfte bei Hof zurückgekommen, 
was nach der frühern Abweisung des sächsischen Vorschlags 
schwer verständlich ist; jedesfalls wollte jetzt Henikstein, nur 
auf Verstärkung der österreichischen Armee bedacht, davon 
nichts wissen. Er beantragte statt dessen, ganz in Mens- 
dorff's Sinne, nicht bloß die Sachsen, sondern auch die 
Bayern und, so weit wie thunlich, die Truppen des achten 
Bundescorps nach Böhmen kommen zu lassen, nach dem 
unwiderleglichen Satze, daß hier an der entscheidenden Stelle 
die möglichst gewaltige Macht zu versammeln sei, im Interesse 
nicht bloß Osterreichs, sondern auch aller Verbündeten. Unter 
dieser Voraussetzung verhieß Benedek, seine Armee bis Ende 
Juni von Olmütz in das nordöstliche Böhmen (an die obere 
Elbe und Iser, Front nach dem Riesengebirge), zu führen,
	        
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