Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

222 Französische Vermittlung. 
ciations directes. Par un télégramme chiffré à Tadresse 
de mon ambassadeur Jjindiquerai à V. M. les conditions 
dans lesquelles la situation militaire et mes engage- 
ments envers le roi d’Italie me permettront de con- 
lure un armistice. 
Zugleich erhielt Goltz den Auftrag, dem Kaiser erläuternd 
hinzuzufügen, daß nach dem Vertrage vom 38. April zwischen 
Preußen und Italien beiderseitiges Einverständniß zum Ab- 
schluß von Frieden oder Waffenstillstand erforderlich sei. Dies 
vorausgesetzt, sei man bereit zu einem Stillstand, wenn der- 
selbe die Verpflegung der Armes und die Behauptung der 
bisherigen militärischen Ergebnisse sichere. Das habe man 
gestern dem General Gablenz erklärt. 
Diese Antwort wahrte mit überlegener Ruhe die Interessen 
des preußischen Staats. Um Napoleon zu beschwichtigen, nahm 
man seine Vermittlung kurz und einfach an, verpflichtete sich 
aber zu nichts weiter, als sich mit ihm über die Mittel zur 
Herstellung des Friedens zu benehmen, und indem man auf 
Gablenz's Versuch einer directen Unterhandlung hindeutete, 
zeigte man, daß man auf eine solche durch die Annahme des 
französischen Vorschlags nicht verzichten wollte. Man war 
auch bereit zu einem Waffenstillstand, und stellte dafür nur 
einige Bedingungen, deren Berechtigung und Nothwendigkeit 
kein verständiger Mensch bestreiten konnte. Immer aber waren 
sie so beschaffen, daß für ihre Erledigung eine gewisse, viel- 
leicht nicht unerhebliche Zeit erforderlich war, in welcher man 
für die Steigerung der Kriegserfolge vollkommen freie Hand 
behielt. Um Napoleon noch weiter über den Hauptsatz der 
preußischen Ansicht aufzuklären, daß man keinen Waffenstill- 
stand ohne eine von Österreich anerkannte Friedensbasis
	        
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