222 Französische Vermittlung.
ciations directes. Par un télégramme chiffré à Tadresse
de mon ambassadeur Jjindiquerai à V. M. les conditions
dans lesquelles la situation militaire et mes engage-
ments envers le roi d’Italie me permettront de con-
lure un armistice.
Zugleich erhielt Goltz den Auftrag, dem Kaiser erläuternd
hinzuzufügen, daß nach dem Vertrage vom 38. April zwischen
Preußen und Italien beiderseitiges Einverständniß zum Ab-
schluß von Frieden oder Waffenstillstand erforderlich sei. Dies
vorausgesetzt, sei man bereit zu einem Stillstand, wenn der-
selbe die Verpflegung der Armes und die Behauptung der
bisherigen militärischen Ergebnisse sichere. Das habe man
gestern dem General Gablenz erklärt.
Diese Antwort wahrte mit überlegener Ruhe die Interessen
des preußischen Staats. Um Napoleon zu beschwichtigen, nahm
man seine Vermittlung kurz und einfach an, verpflichtete sich
aber zu nichts weiter, als sich mit ihm über die Mittel zur
Herstellung des Friedens zu benehmen, und indem man auf
Gablenz's Versuch einer directen Unterhandlung hindeutete,
zeigte man, daß man auf eine solche durch die Annahme des
französischen Vorschlags nicht verzichten wollte. Man war
auch bereit zu einem Waffenstillstand, und stellte dafür nur
einige Bedingungen, deren Berechtigung und Nothwendigkeit
kein verständiger Mensch bestreiten konnte. Immer aber waren
sie so beschaffen, daß für ihre Erledigung eine gewisse, viel-
leicht nicht unerhebliche Zeit erforderlich war, in welcher man
für die Steigerung der Kriegserfolge vollkommen freie Hand
behielt. Um Napoleon noch weiter über den Hauptsatz der
preußischen Ansicht aufzuklären, daß man keinen Waffenstill-
stand ohne eine von Österreich anerkannte Friedensbasis