Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

2. Capitel. 
Auterwerfung Rorddeutschlands. 
Noch an demselben Tage, dem 14. Juni, an welchem 
der Bundestag seinen verhängnißvollen Entschluß gefaßt, 
war, sahen wir, an die preußischen Gesandten in Hannover, 
Cassel und Dresden der telegraphische Befehl abgegangen, 
zu verfahren, wie wir es aus Bismarck's Denkschrift vom 12. 
vernommen haben. Nassau blieb für den Augenblick unberück- 
sichtigt, theils nach seiner Unbedeutendheit, theils nach der 
Erwägung, daß General Beyer's Division für eine gleich- 
zeitige Besetzung Nassaus und Kurhessens nicht stark genug 
sein möchte. Da man von den drei andern Höfen ablehnende 
Antwort voraussah, waren die betreffenden Generale ange- 
wiesen, am 16. Juni sechs Uhr Morgens vorzugehen, falls sie 
nicht vorher durch die Gesandtschaft Gegenbefehl erhielten. 
Die Officiere jubelten; von Stunde zu Stunde hatten sie 
auf den befreienden Befehl gewartet; Manteuffel hatte noch 
kurz vor Empfang desselben an den König telegraphirt: „ich 
kann morgen sofort mit meinem Corps bei Harburg über die 
Elbe gehen, und rolle Hannover auf; würde wie ein Donner- 
schlag in ganz Deutschland fallen; heute entscheidet allein recht-
	        
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