General von Herwarth besetzt Sachsen. 27
zeitig gebrauchtes Schwert; diplomatische Verzögerung gefähr-
lich; telegraphiren Ew. Majestät gnädigst nachher, ich würde
vor ein Kriegsgericht gestellt; dann ist politische Stelkung
gewahrt; ich handle; militärischer Effect ist da.“
Am 15. Juni Morgens übergab der Gesandte, Graf
Schulenburg, dem Herrn von Beust die Aufforderung, mit
Preußen ein Bündniß zu schließen, auf die Bedingungen, daß
Sachsen seine Truppen auf den Friedensfuß zurückführe und
der sofortigen Berufung eines Parlaments zustimme, wogegen
ihm Preußen sein Gebiet und seine Souveränität nach Maaß-
gabe der Reformvorschläge vom 10. Juni garantiren werde.
Die Antwort wurde im Laufe des Tages erbeten, und eine
ablehnende oder ausweichende Antwort als Kriegserklärung
bezeichnet. Sächsischer Seits waren alle Vorkehrungen ge-
troffen; noch am Nachmittage des 14. hatte der Finanz-
minister 36 Millionen Thaler in sicheres Gewahrsam nach
München gesandt: die Antwort an Schulenburg war einfache
Ablehnung, da Sachsen im Widerspruch gegen einen legalen
Bundesbeschluß nicht entwaffnen könne!). Am Abend über-
reichte dann Schulenburg dem Könige persönlich die preußische
Kriegserklärung, und noch in derselben Stunde überschritten
Herwarth's Bataillone die sächsische Grenze#:). Beust aber rief
telegraphisch die Hülfe des Bundes, insbesondere Osterreichs
und Bayerns, gegen diese Vergewaltigung an, worauf am 16.
die Bundesversammlung den entsprechenden Beschluß faßte.
Benedek's Truppen aber standen damals in Olmätz, die
Bayern waren überhaupt noch nicht versammelt; so reiste
König Johann mit seinen Ministern des Kriegs und des
) Vgl. Friesen's Erinnerungen, Bd. II.
4) Schulenburg's Bericht.