Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

General von Herwarth besetzt Sachsen. 27 
zeitig gebrauchtes Schwert; diplomatische Verzögerung gefähr- 
lich; telegraphiren Ew. Majestät gnädigst nachher, ich würde 
vor ein Kriegsgericht gestellt; dann ist politische Stelkung 
gewahrt; ich handle; militärischer Effect ist da.“ 
Am 15. Juni Morgens übergab der Gesandte, Graf 
Schulenburg, dem Herrn von Beust die Aufforderung, mit 
Preußen ein Bündniß zu schließen, auf die Bedingungen, daß 
Sachsen seine Truppen auf den Friedensfuß zurückführe und 
der sofortigen Berufung eines Parlaments zustimme, wogegen 
ihm Preußen sein Gebiet und seine Souveränität nach Maaß- 
gabe der Reformvorschläge vom 10. Juni garantiren werde. 
Die Antwort wurde im Laufe des Tages erbeten, und eine 
ablehnende oder ausweichende Antwort als Kriegserklärung 
bezeichnet. Sächsischer Seits waren alle Vorkehrungen ge- 
troffen; noch am Nachmittage des 14. hatte der Finanz- 
minister 36 Millionen Thaler in sicheres Gewahrsam nach 
München gesandt: die Antwort an Schulenburg war einfache 
Ablehnung, da Sachsen im Widerspruch gegen einen legalen 
Bundesbeschluß nicht entwaffnen könne!). Am Abend über- 
reichte dann Schulenburg dem Könige persönlich die preußische 
Kriegserklärung, und noch in derselben Stunde überschritten 
Herwarth's Bataillone die sächsische Grenze#:). Beust aber rief 
telegraphisch die Hülfe des Bundes, insbesondere Osterreichs 
und Bayerns, gegen diese Vergewaltigung an, worauf am 16. 
die Bundesversammlung den entsprechenden Beschluß faßte. 
Benedek's Truppen aber standen damals in Olmätz, die 
Bayern waren überhaupt noch nicht versammelt; so reiste 
König Johann mit seinen Ministern des Kriegs und des 
) Vgl. Friesen's Erinnerungen, Bd. II. 
4) Schulenburg's Bericht.
	        
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