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Diebstäble, Bettelns und frechen Läugnens
vor Gericht, neben dem Ersatze
des Schadens und Bezahlung seiner
Arrest-Azungs= und :; der Untersuchungs
= Kosten eine viermonaltliche
Festungssirafe;
. gegen den bei dem Criminalamte Stuttgart
in Umersuchung gekommenen Bernhard
Baer, von Massenbach, O. A-Brackenheim,
wegen verübten Betrugs,
und einer Unterschlagung, welche je
die Summe eines großen Diebstahls
übersteigen, ferner wegen Beihülfe
zu leichtsinnigem Schuldenmachen und
Lügen vor Gericht unter Aussehung
des Kostenpunkts eine sechsmonatliche
Zechthausstrafe und eine vor seiner
Abführung an den Strasplaß ihm zu
ertheilende körperliche Züchtigung von
fünf und zwanzig Stockstreichen;
gegen den bei dem Criminalamte Stuttgart
in Untersuchung gekommenen Taglöhner
Johann Georg Schimpf, von
Schdnaich, O. A. Böblingen, wegen
wiederholten Bertelns und verbotswidrigen
Betreteno der Residenzsiadt Stuttgart,
neben Bezahlung sämtlicher Kosten,
eine zehenmonatliche Zwangs-Arbeitshausstrafe,
auch nachherige Seellung
unter strenge polizeiliche Aussicht
in seinem Wohnort erbannt.
Am 10. April wurden verurtheilt:
9. auf den Grund einer von dem Criminalamte
Stuttgart geführten Unterfuchung:
) Christine Regine Schwarz, von
Calw, wegen Vagirens, gewerbemädfger
Unzucht in den Residenzstädten
Stuttgart und Ludwigsburg, wegen
versuchter Unterschlagung und wegen
Entweichung auf dem Traneporte unter
erschwerenden Umständen, neben
Ausweisung aus den beiden Residenzstdbten,
zu viermonatlicher Zuchthausstrafe
und zu Bezahlung ihrer
Arrest-Azungs= und 2 der Unterfuchungs-Kosten;
b) Catharine Hammer, von Calw,
wegen Vagirens, gewerbsmäßiger Unzucht
in den beiden Residenzstäd:en,
Angabe eines falschen Ramens und
Entweichung auf dem Transport unter
erschwerenden Umständen, neben Ausweisung
ans den beiden Residengstadten
und Bezahlung ihrer Arrest-Azungs=
und 3 der Untersuchungs-Kosten
zu drei und einhalbmonatlicher
Zuchthausstrafe;
10. auf den Grund der vor dem Erlminal-=