Antrag von Drouyn de Lhuys. 365
von Waterloo beseitigen, so wie Preußen einladen, im Haag
die Abtretung Luxemburgs an Frankreich zu unterstützen.
In diesem Sinne redete, wie wir oben sahen, am 27. Juli
Napoleon vertraulich mit dem Grafen Goltz, und erhielt von
diesem die Antwort, daß eine Verständigung darüber wohl
nicht unmöglich sei. Dann könnte ja, setzte der Kaiser hinzu,
mit den übrigen Theilen der Pfalz der Großherzog von
Hessen entschädigt werden. Aber es dauerte nicht lange, und
auch die hier bezeichnete Linie wurde mit wachsender Begehr-
lichkeit überschritten. Die Kaiserin war der Ansicht, nur keine
halbe Maaßregel zu ergreifen, Nichts zu fordern oder Alles,
wie sie ihre sehr bestimmte Meinung ausdrückte, daß man
über jedes Bedenken sich hinwegsetzen müsse, und Drouyn de
Lhuys wirkte nachdrücklich in demselben Sinne. Nun war
Napoleon noch am 27. Juli nach Vichy abgereist, um dort
Linderung für sein Blasenleiden und seine Ischias zu suchen;
gegen körperliche Schmerzen hatte er immer nur geringe
Widerstandskraft, und wurde während derselben auch in Geist
und Willen lähmend afficirt. Dort erschien dann bei ihm
am 29. Drouyn de Lhuys mit dem Entwurfe eines Vertrags,
nach welchem Preußen die von Frankreich 1815 ihm abge-
tretenen Landestheile zurückgäbe, Bayern und Hessen-Darm-
stadt durch angemessene Entschädigung zur Abtretung ihrer
linksrheinischen Besitzungen an Frankreich bestimme, und alle
Bestimmungen über die Verbindung Luxemburgs und Limburgs
mit dem deutschen Bunde, so wie das preußische Besatzungs-
recht in Luxemburg aufhebe. Der Kaiser, in argen Schmerzen
daniederliegend, ließ sich den Antrag nebst dem dazu gehö-
rigen Telegramm an Benedetti vorlesen, machte einige even-
tuelle Verbesserungen, sträubte sich aber gegen die Annahme