Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Friedensverhandlung mit den süddeutschen Staaten. 383 
stration Frankreichs zu bewirken; nach Nikolsburg folgten 
außer Baden die Ubrigen in so weit seinem Beispiel, daß sie 
den Kaiser Napoleon um seine gnädige Verwendung bei dem 
Sieger anriefen. Rechtlich waren sie dazu ohne Zweifel 
befugt und in gewissem Sinne verpflichtet, und wenn es 
nach unsern Anschauungen gegen Sitte und Ehre verstieß, 
bei innern deutschen Fragen sich an das Ausland zu wenden, 
so sollte diese Stimmung nach der langen gesetzlichen Anarchie 
im deutschen Reiche erst durch die Kriege von 1866 und 
1870 auch den fürstlichen Höfen eingeschärft und geläufig 
werden. Ob übrigens damals im August die Gesuche der 
Mittelstaaten die Keckheit steigerten, mit welcher Drouyn 
de Lhuys seine Hand nach dem linken Rheinufer ausstreckte, 
oder ob sie die französische Regierung eher in Verlegenheit 
setzten, diesen vertrauensvollen Bittstellern die Pfalz und 
Mainz selbst abzunehmen, dürfen wir bei dem schwankenden 
Charakter der napoleonischen Politik dahin gestellt sein lassen. 
Indessen kam es der Mehrzahl dieser Schutzflehenden 
in Paris nur auf eine diplomatische Verwendung an, um 
dem gänzlichen Ruin ihrer Hoheiten vorzubeugen. Zu irgend 
erträglichen Opfern waren sie sämmtlich bereit, und baten 
zum Erweis ihrer guten Gesinnung und zur Verhütung 
großes Gebietsverlustes die preußische Regierung dringend 
um Aufnahme in den norddeutschen Bund. Bismarck mußte 
ihnen auch jetzt auf eine Erklärung dieser Art die Unmög- 
lichkeit der Erfüllung aussprechen: so lange Napoleon seine 
Zusagen vom 14. Juli hielt, gedachte auch Bismarck die 
seinigen nicht zu brechen. 
Zuerst kam die Verhandlung mit Württemberg, schon 
nach dem Verlauf einer Woche, zum Abschluß. Abtretung
	        
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