Friedensverhandlung mit den süddeutschen Staaten. 383
stration Frankreichs zu bewirken; nach Nikolsburg folgten
außer Baden die Ubrigen in so weit seinem Beispiel, daß sie
den Kaiser Napoleon um seine gnädige Verwendung bei dem
Sieger anriefen. Rechtlich waren sie dazu ohne Zweifel
befugt und in gewissem Sinne verpflichtet, und wenn es
nach unsern Anschauungen gegen Sitte und Ehre verstieß,
bei innern deutschen Fragen sich an das Ausland zu wenden,
so sollte diese Stimmung nach der langen gesetzlichen Anarchie
im deutschen Reiche erst durch die Kriege von 1866 und
1870 auch den fürstlichen Höfen eingeschärft und geläufig
werden. Ob übrigens damals im August die Gesuche der
Mittelstaaten die Keckheit steigerten, mit welcher Drouyn
de Lhuys seine Hand nach dem linken Rheinufer ausstreckte,
oder ob sie die französische Regierung eher in Verlegenheit
setzten, diesen vertrauensvollen Bittstellern die Pfalz und
Mainz selbst abzunehmen, dürfen wir bei dem schwankenden
Charakter der napoleonischen Politik dahin gestellt sein lassen.
Indessen kam es der Mehrzahl dieser Schutzflehenden
in Paris nur auf eine diplomatische Verwendung an, um
dem gänzlichen Ruin ihrer Hoheiten vorzubeugen. Zu irgend
erträglichen Opfern waren sie sämmtlich bereit, und baten
zum Erweis ihrer guten Gesinnung und zur Verhütung
großes Gebietsverlustes die preußische Regierung dringend
um Aufnahme in den norddeutschen Bund. Bismarck mußte
ihnen auch jetzt auf eine Erklärung dieser Art die Unmög-
lichkeit der Erfüllung aussprechen: so lange Napoleon seine
Zusagen vom 14. Juli hielt, gedachte auch Bismarck die
seinigen nicht zu brechen.
Zuerst kam die Verhandlung mit Württemberg, schon
nach dem Verlauf einer Woche, zum Abschluß. Abtretung