Schlußverhandlung des österreichisch-italienischen Friedens. 417
historische Erwähnung der Abtretung Venetiens an Frankreich
und des Einverständnisses Napoleon's mit dem Eintritt des
Landes in das Königreich Italien unter Vorbehalt der Zu-
stimmung des Volkes, angenommen. Der erste Artikel des Ver-
trages sprach dann die Herstellung des Friedensstandes zwischen
beiden Ländern aus; der zweite verfügte die Freilassung der
beiderseitigen Kriegsgefangenen; der dritte erklärte die Zustim-
mung Österreichs zur Vereinigung Venetiens mit dem König-
reich Italien, der vierte und fünfte regelte die Grenzen und
die Räumung des abgetretenen Landes. Aber bei dem sechsten,
bei der Bestimmung des von Italien zu übernehmenden An-
theils der österreichischen Staatsschuld, begannen wieder die
Schwierigkeiten. In Prag hatte der preußische Antrag ge-
holfen, indem er die Entscheidung der Frage einer späteren
Verhandlung zuschob. Jetzt aber war diese eröffnet, und die
Ansichten standen sich so schroff wie jemals früher entgegen.
Es hat für uns kein Interesse, die beiderseitigen Rechts-
deductionen und Vorschläge zu erörtern; das Ergebniß war
stets dasselbe: Osterreich forderte 75 Millionen Silbergulden,
Italien wollte nur 26 bewilligen. Menabrea machte darauf
den Vorschlag, wegen dieser Differenz den sonst für alle
Theile so wichtigen Abschluß nicht länger aufzuhalten, sondern
wie in Prag den Streitpunkt einer besonderen Liquidations=
Commission zu überweisen. Als Wimpffen dies mit großem
Nachdruck ablehnte und sofortige Bewilligung der begehrten
Summe forderte, wandte sich Ricasoli wieder um Beistand
nach Berlin. Bismarck fand den italienischen Antrag billig,
empfahl die Annahme desselben in Wien bestimmtes Tones,
und erklärte den Aufschub der preußischen Abrüstung bis zur
Erledigung der Sache, welchem Beispiel dann der, Floren-
v. Sbbel, #egrönhung K beutschen Nriches. vV.