Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Bewilligung des Credits. 447 
das Maximum gerne auf 40 Millionen erhöht, sah jedoch 
davon ab, als der Finanzminister dies zwar als das Bessere 
anerkannte, aber mit dem Guten des Antrags Micheelis sich 
begnügen zu wollen, erklärte. Michaelis, ohne Zweifel 
der bedeutendste Nationalökonom des Hauses, entwickelte in 
der Verhandlung, daß der Zinsertrag eines Capitals nicht 
immer den einzigen oder auch nur den Hauptwerth desselben 
bilde; bei dem Staatsschatze sei gegen den Zinsverlust das 
durch sein Dasein gewonnene Gefühl größerer Sicherheit 
auch in den Friedensjahren ökonomisch fruchtbar. Mit 
Grund konnte er weiter hervorheben, daß durch seinen Antrag 
auch der Staatsschatz unter die Aussicht der Volksvertretung 
gestellt, und insbesondere die Füllung desselben durch Kriegs- 
contributionen der Genehmigung des Landtags unterstellt sei. 
Bismarck, in Folge der Anstrengungen des Sommers schwer 
angegriffen, betheiligte sich an der Debatte nur durch eine 
kurze, aber eindringliche Rede, worin er offen und bestimmt 
die Vertrauensfrage stellte, und zugleich im Namen der 
Regierung das Versprechen gab, daß kein Theil des Credits 
zu andern Ausgaben als denen der Kriegsbereitschaft ver- 
wandt werden würde. Das Ergebniß war dann die Annahme 
des Antrags Michaelis mit 230 gegen 83 Stimmen (ein 
Theil der Fortschrittspartei und des linken Centrums, die 
Katholiken und die Polen). 
Am folgenden Tage gab das Herrenhaus seine ver- 
fassungsmäßige Zustimmung. Darauf, am 27. September, 
trat eine sechswöchentliche Vertagung des Landtages ein: die 
Regierung aber verfügte wenige Tage später die allgemeine 
Wehrpflicht nach preußischen Regeln für die annectirten Pro- 
vinzen, sowie die Errichtung von drei neuen Armeerorps in
	        
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