Schwierigkeiten in der sächsischen Unterhandlung. 451
und ganz ausdrücklich auch die durch Preußen zu regelnde
Stellung Sachsens im norddeutschen Bunde, anerkannt. In
diese innere Angelegenheit habe keine dritte Macht einen
Rechtstitel zur Einmischung; es sei also eine Ehrensache
Preußens, jeden Versuch dazu, im Namen der Unabhängig-
keit Deutschlands, entschieden abzulehnen. Der König sei
durchdrungen von dieser Anschauung; jede Verwendung Oster-
reichs oder Frankreichs würde das Schicksal Sachsens nur
verschlimmern.
In der That hatte König Johann, wie die süddeutschen
Fürsten, auch die guten Dienste Frankreichs angerufen, und
Drouyn de Lhuys hatte, wie für Bayern und Darmstadt,
Weisung in diesem Sinne an die Berliner Botschaft erlassen.
Hier aber redete Bismarck wenn möglich noch kräftiger als
zu Brenner. Wiederholt habe Napoleon erklärt, daß ihm
die Gestaltung Norddeutschlands gleichgültig sei; Deutschland
ordne seine Angelegenheiten nach eigenem Ermessen, und werde
nicht gestatten, daß eine außerdeutsche Macht darüber Controle
oder Kritik ausübe.
Den sächsischen Unterhändlern führte Bismarck ernstes
Tones zu Gemüthe, daß nach dem Prager Frieden Preußen
die Stellung Sachsens im norddeutschen Bunde zu regeln
habe; sächsischer Seits seien also weder Forderungen noch
Bedingungen zu stellen, sondern durch den zu besprechenden
Vertrag einfach die preußischen Bestimmungen anzuerkennen.
Man begehre von ihnen, fuhr er fort, keine Landabtretung,
wohl aber den Verzicht auf die Kriegsherrlichkeit über ihre
Truppen. Diese müßten einen Theil der preußischen Armee
bilden, dem preußischen Könige den Fahneneid leisten, durch
dessen Ernennung ihre Officiere empfangen und .- bessen