Endliches Einverständniß. 453
schluß, dessen Charakter sich nur in vorübergehenden Be-
stimmungen von dem der übrigen deutschen Verträge unter-
schied. Sachsen trat in den norddeutschen Bund ein, verhieß,
seine Truppen nach den künftigen allgemeinen Einrichtungen
des norddeutschen Bundes zu reorganisiren, bis dahin aber
dieselben dem Oberbefehl eines in Sachsen residirenden preußi-
schen Generals zu unterstellen, und auf dem Königstein eine
preußische, sowie in Dresden eine gemeinschaftliche Garnison
zuzulassen. Die Kriegsentschädigung wurde auf zehn Millio-
nen festgesetzt. Die übrigen Bestimmungen betrafen, ähn-
lich wie in den süddeutschen Verträgen, Eisenbahnen und
Zollverein.
Bald nachher machte König Johann, von dem Kron-
prinzen Albert begleitet, einen Besuch in Berlin, wo in der
That ein herzliches Einvernehmen zwischen beiden Herrscher-
häusern hergestellt wurde.
Es erübrigt uns noch, einen Blick auf die Zustände in
Süddeutschland zu werfen. Dort wirbelten bei der großen
Mehrzahl widersprechende Gefühle wunderlich durcheinander.
Zu Ehren der deutschen Einheit hatte man sich auf den hoch-
müthigen Preußen geworfen, der jegliche Frage eigenwillig
gegen den Willen der Andern entscheiden wollte. Und dann
nach wenigen Wochen der betäubende Umschwung; man hatte
die schwere preußische Faust äußerst schmerzhaft empfunden,
zugleich aber auch erfahren, daß nur diese Faust stark genug
sei, die vielbesungene deutsche Einheit zur wirklichen Wirklich-
keit zu machen. Der blutige Hader hatte tausend brennende
Wunden geschlagen, und doch hatte der Ernst des Kampfes
das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu neuer, unbekannter
Stärke geweckt. Vorüber war die Zeit, in welcher die wider-