Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Endliches Einverständniß. 453 
schluß, dessen Charakter sich nur in vorübergehenden Be- 
stimmungen von dem der übrigen deutschen Verträge unter- 
schied. Sachsen trat in den norddeutschen Bund ein, verhieß, 
seine Truppen nach den künftigen allgemeinen Einrichtungen 
des norddeutschen Bundes zu reorganisiren, bis dahin aber 
dieselben dem Oberbefehl eines in Sachsen residirenden preußi- 
schen Generals zu unterstellen, und auf dem Königstein eine 
preußische, sowie in Dresden eine gemeinschaftliche Garnison 
zuzulassen. Die Kriegsentschädigung wurde auf zehn Millio- 
nen festgesetzt. Die übrigen Bestimmungen betrafen, ähn- 
lich wie in den süddeutschen Verträgen, Eisenbahnen und 
Zollverein. 
Bald nachher machte König Johann, von dem Kron- 
prinzen Albert begleitet, einen Besuch in Berlin, wo in der 
That ein herzliches Einvernehmen zwischen beiden Herrscher- 
häusern hergestellt wurde. 
Es erübrigt uns noch, einen Blick auf die Zustände in 
Süddeutschland zu werfen. Dort wirbelten bei der großen 
Mehrzahl widersprechende Gefühle wunderlich durcheinander. 
Zu Ehren der deutschen Einheit hatte man sich auf den hoch- 
müthigen Preußen geworfen, der jegliche Frage eigenwillig 
gegen den Willen der Andern entscheiden wollte. Und dann 
nach wenigen Wochen der betäubende Umschwung; man hatte 
die schwere preußische Faust äußerst schmerzhaft empfunden, 
zugleich aber auch erfahren, daß nur diese Faust stark genug 
sei, die vielbesungene deutsche Einheit zur wirklichen Wirklich- 
keit zu machen. Der blutige Hader hatte tausend brennende 
Wunden geschlagen, und doch hatte der Ernst des Kampfes 
das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu neuer, unbekannter 
Stärke geweckt. Vorüber war die Zeit, in welcher die wider-
	        
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