Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Capitulation der Hannoveraner. 65 
einstimmigen Antrag seiner Generale und Obersten, entschloß 
sich König Georg, dem General von Arentschild Vollmacht 
zur Capitulation zu geben. Dieser sandte den Brigadegeneral 
von dem Knesebeck nach Gotha zu dem General von Flies, 
mit der Erklärung, daß man das Schicksal der hannover'schen 
Truppen der Verfügung Sr. Majestät des Königs von 
Preußen dahin unterbreite, daß Allerhöchst derselbe über die 
Bedingungen einer militärischen Capitulation verfügen, und 
das Loos der Truppen feststellen möge. Flies sandte dies 
Schreiben an den unterdessen in Groß--Behringen eingetroffenen 
General von Falckenstein, und telegraphirte zugleich den 
Inhalt nach Berlin. Die Antwort Falckenstein's, die um 
Mitternacht in Langensalza an Arentschild gelangte, stellte 
als Bedingungen die Entlassung der Mannschaften ohne 
Kriegsausrüstung und Waffen in ihre Heimath, und Beur- 
laubung der Officiere unter Beibehaltung ihrer Waffe mit 
vollem Gehalt und allen sonstigen Competenzen. Arentschild 
erwiderte darauf in der Morgenfrühe des 29. Juni: die 
hannover'schen Truppen haben sich bedingungslos unter- 
worfen: ich habe daher die von Sr. Majestät dem Könige von 
Preußen geschehenen Feststellungen einfach anzuerkennen, wie 
hiedurch geschieht. So war die Capitulation geschlossen. Es 
war demnach nicht eigentlich ein Vertrag, sondern eine Waffen- 
streckung auf Gnade und Ungnade, und eine einseitige Ver- 
fügung des Siegers nach freiem Ermessen.“ Die specielle 
Regulirung wurde für einige Stunden durch den Umstand 
verzögert, daß während der Nacht General Flies ein Tele- 
gramm Moltke's übersandte, welches nicht Falckenstein, sondern 
Manteuffel mit dem Abschluß der Capitulation beauftragte. 
Dieser war dann in der Lage, da König Wilhelm der 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Keiches. V. 5
	        
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