Capitulation der Hannoveraner. 65
einstimmigen Antrag seiner Generale und Obersten, entschloß
sich König Georg, dem General von Arentschild Vollmacht
zur Capitulation zu geben. Dieser sandte den Brigadegeneral
von dem Knesebeck nach Gotha zu dem General von Flies,
mit der Erklärung, daß man das Schicksal der hannover'schen
Truppen der Verfügung Sr. Majestät des Königs von
Preußen dahin unterbreite, daß Allerhöchst derselbe über die
Bedingungen einer militärischen Capitulation verfügen, und
das Loos der Truppen feststellen möge. Flies sandte dies
Schreiben an den unterdessen in Groß--Behringen eingetroffenen
General von Falckenstein, und telegraphirte zugleich den
Inhalt nach Berlin. Die Antwort Falckenstein's, die um
Mitternacht in Langensalza an Arentschild gelangte, stellte
als Bedingungen die Entlassung der Mannschaften ohne
Kriegsausrüstung und Waffen in ihre Heimath, und Beur-
laubung der Officiere unter Beibehaltung ihrer Waffe mit
vollem Gehalt und allen sonstigen Competenzen. Arentschild
erwiderte darauf in der Morgenfrühe des 29. Juni: die
hannover'schen Truppen haben sich bedingungslos unter-
worfen: ich habe daher die von Sr. Majestät dem Könige von
Preußen geschehenen Feststellungen einfach anzuerkennen, wie
hiedurch geschieht. So war die Capitulation geschlossen. Es
war demnach nicht eigentlich ein Vertrag, sondern eine Waffen-
streckung auf Gnade und Ungnade, und eine einseitige Ver-
fügung des Siegers nach freiem Ermessen.“ Die specielle
Regulirung wurde für einige Stunden durch den Umstand
verzögert, daß während der Nacht General Flies ein Tele-
gramm Moltke's übersandte, welches nicht Falckenstein, sondern
Manteuffel mit dem Abschluß der Capitulation beauftragte.
Dieser war dann in der Lage, da König Wilhelm der
v. Sybel, Begründung d. deutschen Keiches. V. 5