1867 Bismarck's Antwort. 115
Vertrag über Luxemburg bereits abgeschlossen sei (große
Bewegung im Hause), sie könne freilich auch das Gegentheil
nicht mit Bestimmtheit behaupten, auch nicht wissen, ob der
Abschluß vielleicht nahe bevorstehe. Die einzigen Thatsachen,
welche die Regierung veranlaßt hätten, von der Frage amtlich
Kenntniß zu nehmen, seien folgende. Der König der Nieder-
lande habe den Grafen Perponcher befragt, wie Preußen es
auffassen würde, wenn Seine Majestät sich der Souveränität
über Luxemburg entäußerte. Graf Perponcher habe darauf
die Anweisung erhalten, zu antworten, daß Preußen in diesem
Augenblick sich zu einer solchen Kußerung nicht berufen fühlte
und, wenn dazu genöthigt, jedenfalls sich vorher versichern
würde, wie die Frage von ihren deutschen Bundesgenossen,
von den Mitunterzeichnern der Verträge von 1839, wie von
der öffentlichen Meinung in Deutschland, die gerade jetzt in
dieser hohen Versammlung ein angemessenes Organ besitze,
aufgefaßt würde. (Bravo.) Sodann habe die niederländische
Regierung uns ihre guten Dienste behufs unserer Verhand-
lungen mit Frankreich über Luxemburg angeboten. (Heiterkeit.)
Wir haben darauf geantwortet, daß wir nicht in der Lage
seien, von diesen guten Diensten Gebrauch zu machen (Bravo,
sehr gut), weil solche Verhandlungen nicht schwebten. „Bei
dieser Lage der Dinge, schloß Bismarck, werden Sie von
mir nicht verlangen, daß ich, wie es einem Volksvertreter
anstehn mag, bestimmte Entschlüsse der Regierung für diesen
oder jenen Fall öffentlich ankündige. (Sehr richtig.) Die
verbündeten Regierungen glauben, daß keine fremde Macht
zweifellose Rechte deutscher Staaten beeinträchtigen wird; sie
hoffen, solche Rechte auf dem Wege friedlicher Verhandlung
schützen und wahren zu können; sie werden sich dieser
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