Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

120 Luxemburg. 1867 
einer preußischen Anleihe, richtig, waren aber in Wahrheit 
ohne alle kriegerische Bedeutung. Die Anleihe war, wie wir 
gesehn haben, von dem Landtag im Sommer 1866 zur 
Erneuerung des im österreichischen Kriege verbrauchten Ma- 
terials bewilligt worden; die hessische Convention war eine 
nothwendige Folge des verzwickten Zustandes, in welchem die 
Hälfte des kleinen Staates zum norddeutschen Bunde gehörte 
und die andere nicht, und dadurch jede Thätigkeit der Re- 
gierung im Militärwesen gestört und unterbunden war. Da- 
gegen war im ganzen norddeutschen Bunde noch nicht von 
dem kleinsten Schritt zur Mobilmachung die Rede; kein 
Reservist war einberufen, kein Pferd angekauft, kein Festungs- 
wall armirt. Wer nun vollends von dem wachsenden Ein- 
fluß einer Berliner Militärpartei redete, kannte weder das 
preußische Officierscorps jener Zeit noch den alten König 
Wilhelm. In seiner strengen Pflichttreue handelte der Monarch 
stets nach genau erwogener Überzeugung, bildete sie sich aber 
nie, ohne das Urtheil des amtlichen Vertreters des betreffenden 
Ressorts zu hören. In seiner langen Regierung hat er 
außer seinen amtlichen Rathgebern nie einen Günstling oder 
Vertrauten gehabt, dem er einen Einfluß auf öffentliche An- 
gelegenheiten oder nur Kußerungen darüber verstattet hätte, 
und am Wenigsten hätte nach seinen Begriffen von militärischer 
Disciplin auch ein hoher Officier einen solchen Versuch sich 
erlauben dürfen. Er äußerte einmal, er habe zwei Freunde, 
von seinen Jugendjahren her, an denen er sehr gehangen, 
treffliche Männer, die niemals von ihm etwas verlangt hätten ½. 
Damals nun, in der Krisis der Luxemburger Frage, waren 
fast alle seine Generäle, Moltke an ihrer Spitze, eifrig für 
) Schneider aus dem Leben Kaiser Wilhelm's I. 123.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.