120 Luxemburg. 1867
einer preußischen Anleihe, richtig, waren aber in Wahrheit
ohne alle kriegerische Bedeutung. Die Anleihe war, wie wir
gesehn haben, von dem Landtag im Sommer 1866 zur
Erneuerung des im österreichischen Kriege verbrauchten Ma-
terials bewilligt worden; die hessische Convention war eine
nothwendige Folge des verzwickten Zustandes, in welchem die
Hälfte des kleinen Staates zum norddeutschen Bunde gehörte
und die andere nicht, und dadurch jede Thätigkeit der Re-
gierung im Militärwesen gestört und unterbunden war. Da-
gegen war im ganzen norddeutschen Bunde noch nicht von
dem kleinsten Schritt zur Mobilmachung die Rede; kein
Reservist war einberufen, kein Pferd angekauft, kein Festungs-
wall armirt. Wer nun vollends von dem wachsenden Ein-
fluß einer Berliner Militärpartei redete, kannte weder das
preußische Officierscorps jener Zeit noch den alten König
Wilhelm. In seiner strengen Pflichttreue handelte der Monarch
stets nach genau erwogener Überzeugung, bildete sie sich aber
nie, ohne das Urtheil des amtlichen Vertreters des betreffenden
Ressorts zu hören. In seiner langen Regierung hat er
außer seinen amtlichen Rathgebern nie einen Günstling oder
Vertrauten gehabt, dem er einen Einfluß auf öffentliche An-
gelegenheiten oder nur Kußerungen darüber verstattet hätte,
und am Wenigsten hätte nach seinen Begriffen von militärischer
Disciplin auch ein hoher Officier einen solchen Versuch sich
erlauben dürfen. Er äußerte einmal, er habe zwei Freunde,
von seinen Jugendjahren her, an denen er sehr gehangen,
treffliche Männer, die niemals von ihm etwas verlangt hätten ½.
Damals nun, in der Krisis der Luxemburger Frage, waren
fast alle seine Generäle, Moltke an ihrer Spitze, eifrig für
) Schneider aus dem Leben Kaiser Wilhelm's I. 123.