132 Abschluß der norddeutschen Bundesverfassung. 1867
der Tarife u. s. w. vor. Es erschien eine Reihe von Ver-
besserungsanträgen, genauere Bestimmungen zur Verhütung
administrativer Willkür, über welche ohne Mühe eine Ver-
ständigung mit dem Ministerialdirector Delbrück, der hier die
Regierungen vertrat, erreicht wurde. Einen Antrag auf Er-
weiterung der Bundescompetenz wies Delbrück als im Wider-
spruch mit dem Bundesvertrag der Regierungen stehend zurück.
Ebenso einmüthig fielen am 2. April die Beschlüsse über
das Post= und Telegraphenwesen, welches der Entwurf für
das ganze Bundesgebiet unter die Leitung des Präsidiums
stellte. Ein Antrag auf gänzliche Aufhebung des Postzwangs
und des Postmonopols wurde abgelehnt, alle Artikel des
Entwurfes angenommen. ·
Auch bei dem folgenden Abschnitte über Marine und
Consulate erhob sich kein bemerkenswerther Widerspruch. Es
entspann sich eine lebhafte Verhandlung über die Noth-
wendigkeit einer mächtigen deutschen Flotte, welche der Chef
des norddeutschen Lloyd, Meier aus Bremen, ebenso nach-
drücklich behauptete, wie der Hamburger Chapeaurouge sie
bestritt, worauf dann Schleiden eine lange Rede hielt, über
die Minister von Roon nachher erklärte, er habe nicht ent-
decken können, ob der Redner für oder gegen eine Flotte
sei. Für die Handelsschiffe sah der Entwurf die schwarz-
weiß-rothe Flagge vor; das Haus beschloß, diese Bestimmung
auch auf die Kriegsflotte auszudehnen. Franz Duncker
widmete darauf dem romantischen Schwarz-roth-gold von
1848 einen wehmüthigen Nachruf, der jedoch ohne Erwiderung
oder Folgen blieb. Der Satz des Entwurfs über den Etat
der Marine wurde hier gestrichen, als zu dem Abschnitt über
die Bundesfinanzen gehörig.