140 Abschluß der norddeutschen Bundesverfassung. 1867
alljährlich die Präsenzstärke und die Kosten durch die Fest-
setzung des Etats zu bestimmen. Wir wollen, schloß er, ein
Volksheer, nicht ein stehendes Soldatenheer.
Waldeck's Gesinnungsgenossen brachten in der folgenden,
eine Woche lang sich fortsetzenden Verhandlung durchgängig
nur nähere Ausführungen zu einzelnen von ihm angeführten
Momenten. Waldeck hatte wiederholt erklärt, auch ohne die
Bundesverfassung würde der Schutz gegen das Ausland
durch preußische Militärconventionen mit den Kleinstaaten
vervollständigt werden; die auswärtige Gefahr gebe also keinen
Grund, eine volksfeindliche Verfassung anzunehmen. Erwei-
ternd führte darauf Schulze aus, gerade im Gegentheil, wenn
inmitten aller Gefahren ein Volk seine Freiheitsrechte hoch-
halte und schirme, werde es dadurch die Bewunderung der
Welt erwerben und jedem feindlichen Nachbar unbesieglich
erscheinen. Nochmals entwickelte Bockum-Dolffs seine Lehre,
daß jeder preußische Abgeordnete eidbrüchig werde, wenn er
im Reichstage einem Beschlusse zustimme, welcher in Preußen
ein Recht des Abgeordnetenhauses beschränke. Franz Duncker
erklärte, daß er heute wie früher den Krieg von 1866 für
ein frevelhaftes Spiel der preußischen Regierung halte, und
wenn jetzt die ehemaligen Genossen, die Nationalliberalen,
unter heuchlerischen Vorwänden die Sache des Volks und
der Freiheit verriethen, so könne er das nicht hindern, wohl
aber den schmählichen Abfall von den einst heilig gehaltenen
Grundsätzen öffentlich verkünden.
Der hitzige Angriff war, wenn nichts Schlimmeres,
jedenfalls in hohem Maaße übertrieben. Denn die National-=
liberalen waren durchaus von dem Wunsche beseelt, dem
Reichstag ein starkes Budgetrecht zu bewahren, und den Etat