Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

140 Abschluß der norddeutschen Bundesverfassung. 1867 
alljährlich die Präsenzstärke und die Kosten durch die Fest- 
setzung des Etats zu bestimmen. Wir wollen, schloß er, ein 
Volksheer, nicht ein stehendes Soldatenheer. 
Waldeck's Gesinnungsgenossen brachten in der folgenden, 
eine Woche lang sich fortsetzenden Verhandlung durchgängig 
nur nähere Ausführungen zu einzelnen von ihm angeführten 
Momenten. Waldeck hatte wiederholt erklärt, auch ohne die 
Bundesverfassung würde der Schutz gegen das Ausland 
durch preußische Militärconventionen mit den Kleinstaaten 
vervollständigt werden; die auswärtige Gefahr gebe also keinen 
Grund, eine volksfeindliche Verfassung anzunehmen. Erwei- 
ternd führte darauf Schulze aus, gerade im Gegentheil, wenn 
inmitten aller Gefahren ein Volk seine Freiheitsrechte hoch- 
halte und schirme, werde es dadurch die Bewunderung der 
Welt erwerben und jedem feindlichen Nachbar unbesieglich 
erscheinen. Nochmals entwickelte Bockum-Dolffs seine Lehre, 
daß jeder preußische Abgeordnete eidbrüchig werde, wenn er 
im Reichstage einem Beschlusse zustimme, welcher in Preußen 
ein Recht des Abgeordnetenhauses beschränke. Franz Duncker 
erklärte, daß er heute wie früher den Krieg von 1866 für 
ein frevelhaftes Spiel der preußischen Regierung halte, und 
wenn jetzt die ehemaligen Genossen, die Nationalliberalen, 
unter heuchlerischen Vorwänden die Sache des Volks und 
der Freiheit verriethen, so könne er das nicht hindern, wohl 
aber den schmählichen Abfall von den einst heilig gehaltenen 
Grundsätzen öffentlich verkünden. 
Der hitzige Angriff war, wenn nichts Schlimmeres, 
jedenfalls in hohem Maaße übertrieben. Denn die National-= 
liberalen waren durchaus von dem Wunsche beseelt, dem 
Reichstag ein starkes Budgetrecht zu bewahren, und den Etat
	        
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