146 Abschluß der norddeutschen Bundesverfassung. 1867
den künftigen Volksvertretungen Vertrauen schenken könne;
wer dies bejahte, stimmte für Forckenbeck, wem es zweifelhaft
erschien, für Moltke. Ich freue mich, sagte der Kriegsminister
von Roon damals einem nationalliberalen Abgeordneten,
über so viele freundliche Worte von Ihrer Seite und bin
danlbar dafür; aber sie sichern uns nicht für die Zukunft:
wer steht uns dafür ein, daß Ihre Nachfolger im Parlament
dieselbe Gesinnung haben wie Sie, und — setzte er hinzu —
daß unfre Nachfolger im Ministerium ebenso feste Kniee
haben werden wie wir. Als es endlich im Reichstag zur
Abstimmung kam, war das Ergebniß die Annahme des
Forckenbeckischen Antrags mit 137 gegen 127 Stimmen.
Der Streit setzte sich in erweitertem Umfange fort, als
es zur Behandlung der Geldfrage, der 225 Thlr. im Militär-
budget, und dann überhaupt der Bundesfinanzen kam. Hier
übernahm von Seiten der Opposition Miquel die Führung.
Mit einleuchtender Bündigkeit legte er dar, wie vielfache
Unklarheit in den Sätzen der Vorlage sich zeige, wie unerläßlich
vor Allem ein jährlicher Voranschlag der sämmtlichen Ein-
nahmen und Ausgaben sei, auf dessen Grund dann das
Etatsgesetz für das kommende Jahr festgestellt werde. Denn
da die Einzelstaaten ein etwaiges Deficit des Bundes durch
Matricularbeiträge zu decken hätten, werde ohne ein solches
Verfahren für sie Alle ihr Staatshaushalt einer völligen
Unsicherheit Preis gegeben. Am Schlusse des Jahrs müsse
dann eine Nachweisung über alle Einnahmen und Ausgaben
dem Reichstag nicht bloß zur Kenntniß, sondern zur Prü-
fung und Entlastung vorgelegt werden. Weiter forderte er
für die Bundesgewalt die ausdrückliche Anerkennung des
Rechtes, directe Steuern zu erheben, Anleihen zu contrahiren,