Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

146 Abschluß der norddeutschen Bundesverfassung. 1867 
den künftigen Volksvertretungen Vertrauen schenken könne; 
wer dies bejahte, stimmte für Forckenbeck, wem es zweifelhaft 
erschien, für Moltke. Ich freue mich, sagte der Kriegsminister 
von Roon damals einem nationalliberalen Abgeordneten, 
über so viele freundliche Worte von Ihrer Seite und bin 
danlbar dafür; aber sie sichern uns nicht für die Zukunft: 
wer steht uns dafür ein, daß Ihre Nachfolger im Parlament 
dieselbe Gesinnung haben wie Sie, und — setzte er hinzu — 
daß unfre Nachfolger im Ministerium ebenso feste Kniee 
haben werden wie wir. Als es endlich im Reichstag zur 
Abstimmung kam, war das Ergebniß die Annahme des 
Forckenbeckischen Antrags mit 137 gegen 127 Stimmen. 
Der Streit setzte sich in erweitertem Umfange fort, als 
es zur Behandlung der Geldfrage, der 225 Thlr. im Militär- 
budget, und dann überhaupt der Bundesfinanzen kam. Hier 
übernahm von Seiten der Opposition Miquel die Führung. 
Mit einleuchtender Bündigkeit legte er dar, wie vielfache 
Unklarheit in den Sätzen der Vorlage sich zeige, wie unerläßlich 
vor Allem ein jährlicher Voranschlag der sämmtlichen Ein- 
nahmen und Ausgaben sei, auf dessen Grund dann das 
Etatsgesetz für das kommende Jahr festgestellt werde. Denn 
da die Einzelstaaten ein etwaiges Deficit des Bundes durch 
Matricularbeiträge zu decken hätten, werde ohne ein solches 
Verfahren für sie Alle ihr Staatshaushalt einer völligen 
Unsicherheit Preis gegeben. Am Schlusse des Jahrs müsse 
dann eine Nachweisung über alle Einnahmen und Ausgaben 
dem Reichstag nicht bloß zur Kenntniß, sondern zur Prü- 
fung und Entlastung vorgelegt werden. Weiter forderte er 
für die Bundesgewalt die ausdrückliche Anerkennung des 
Rechtes, directe Steuern zu erheben, Anleihen zu contrahiren,
	        
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