1867 Verhältniß zu den süddeutschen Staaten. 155
Verträge geregelt werden. Es war noch einmal eine Frage
ersten Ranges, die hier zur Entscheidung gestellt wurde, die
Frage, in welcher Weise durch die Verbindung von Nord
und Süd das hohe Ziel der nationalen Sehnsucht, die
deutsche Einheit, erreicht, das deutsche Reich erschaffen werden
sollte. Noch einmal trat hier der Charakter der verschiedenen
Parteien in helles Licht. Tags zuvor hatte Graf Solms-
Laubach die Regierungen interpellirt, ob es nicht möglich sei,
den unerträglichen Zuständen des nur zur Hälfte dem Bunde
angehörigen Großherzogthums Hessen durch vollständige Auf-
nahme desselben in den Bund Abhülfe zu schaffen. Bismarck
hatte darauf erklärt, daß er eingehend nur dann antworten
könne, wenn die Frage amtlich von der Großherzoglichen
Regierung gestellt würde; in diesem Falle würde er zunächst
mit Osterreich sich in ein, hoffentlich zum Ziele führendes
Einverständniß setzen, zugleich aber auch in Mürnchen
Erkundigung einziehn, ob die bayerische Politik durch einen
solchen Vorgang gefördert oder gekreuzt würde; für jetzt
komme Alles auf die Wünsche der hessischen Regierung an.
Es war deutlich, daß er solche Wünsche gerne unterstützen
würde, zugleich aber zeigte die Rede sehr bestimmt, daß bei
einer Erweiterung des Bundesgebiets noch andere Factoren
außer dem Bundesrath und dem Reichstag zu berücksichtigen
wären. Davon aber wollten keineswegs alle Parteien Notiz
nehmen. Die demokratische Linke beantragte: allen ehemaligen
deutschen Bundesländern, so weit sie die Bedingungen dieser
Verfassung zu erfüllen gewillt sind, steht der Eintritt in den
Bund jeder Zeit frei; ein Bundesgesetz bestimmt dann die
etwa nöthig werdenden Anderungen der Bundesverfassung.
Noch schärfer trat dem Regierungsentwurf der Antrag einer