1867 Die Regierungen erlangen die Streichung der Diäten. 159
der Mehrheit aufzukommen. Das zeigte sich im ganzen Ver-
lauf der Berathung. Alles Interesse sammelte sich auf die
Abstimmung über die beiden noch streitigen Punkte; sonst
wollte man weder von schönen Reden noch von gutgemeinten
Anderungen etwas wissen. Wie im Sturme wurden die
ersten 31 Artikel der Verfassung angenommen. Artikel 32
enthielt die früher beschlossene Bewilligung von Diäten an
die Mitglieder des Reichstags. Hier entspann sich eine längere
Debatte über einen Antrag der Conservativen, an die Stelle
dieses Artikels die Worte zu setzen: die Mitglieder des
Reichstags dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädi-
gung beziehn. Neue Beweisgründe für oder gegen kamen
in den Reden nicht vor; die Parteien hatten ihre feste Stel-
lung; nur die Nationalliberalen spalteten sich. Ich bin, sagte
Lasker, so entschieden für das allgemeine gleiche Wahlrecht,
daß es mir unmöglich ist, für eine Beschränkung desselben
bei der passiven Wählbarkeit zu stimmen. Dagegen erklärte
Bennigsen: ich habe mich zu meinem großen Bedauern über-
zeugen müssen, daß die Regierungen fest entschlossen sind,
bei diesem Punkte nicht nachzugeben; so will ich die Verant-
wortung nicht auf mich nehmen, wegen einer solchen Frage
das Verfassungswerk zum Scheitern zu bringen. Die Mehr-
heit war eben so gestimmt. Mit 178 gegen 90 Stimmen
wurde der Bezug von Besoldungen oder Entschädigungen
den Mitgliedern des Reichstags als solchen untersagt.
Bismarck's Hoffnung, auf diesem Wege den besitzenden
und steuerzahlenden Classen den gebührenden Einfluß im
Reichstag trotz des allgemeinen Stimmrechts zu sichern,
beruhte auf dem Gedanken, daß der wirkliche Bezug von
Geldentschädigung fortan für Abgeordnete eine im Gesetz