Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Die Regierungen erlangen die Streichung der Diäten. 159 
der Mehrheit aufzukommen. Das zeigte sich im ganzen Ver- 
lauf der Berathung. Alles Interesse sammelte sich auf die 
Abstimmung über die beiden noch streitigen Punkte; sonst 
wollte man weder von schönen Reden noch von gutgemeinten 
Anderungen etwas wissen. Wie im Sturme wurden die 
ersten 31 Artikel der Verfassung angenommen. Artikel 32 
enthielt die früher beschlossene Bewilligung von Diäten an 
die Mitglieder des Reichstags. Hier entspann sich eine längere 
Debatte über einen Antrag der Conservativen, an die Stelle 
dieses Artikels die Worte zu setzen: die Mitglieder des 
Reichstags dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädi- 
gung beziehn. Neue Beweisgründe für oder gegen kamen 
in den Reden nicht vor; die Parteien hatten ihre feste Stel- 
lung; nur die Nationalliberalen spalteten sich. Ich bin, sagte 
Lasker, so entschieden für das allgemeine gleiche Wahlrecht, 
daß es mir unmöglich ist, für eine Beschränkung desselben 
bei der passiven Wählbarkeit zu stimmen. Dagegen erklärte 
Bennigsen: ich habe mich zu meinem großen Bedauern über- 
zeugen müssen, daß die Regierungen fest entschlossen sind, 
bei diesem Punkte nicht nachzugeben; so will ich die Verant- 
wortung nicht auf mich nehmen, wegen einer solchen Frage 
das Verfassungswerk zum Scheitern zu bringen. Die Mehr- 
heit war eben so gestimmt. Mit 178 gegen 90 Stimmen 
wurde der Bezug von Besoldungen oder Entschädigungen 
den Mitgliedern des Reichstags als solchen untersagt. 
Bismarck's Hoffnung, auf diesem Wege den besitzenden 
und steuerzahlenden Classen den gebührenden Einfluß im 
Reichstag trotz des allgemeinen Stimmrechts zu sichern, 
beruhte auf dem Gedanken, daß der wirkliche Bezug von 
Geldentschädigung fortan für Abgeordnete eine im Gesetz
	        
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