1867 Antrag Ujest-Bennigsen. Abschluß. 161
geschehn. Und wie, erklärten darauf die Gegner, wenn das
Etatsgesetz nicht zu Stande kommt, erleben wir dann nicht
im Reiche eine Wiederholung des preußischen Verfassungsstreits
von 1862 ·
Es war, soweit wir sehn, das Verdienst Bennigsen's,
daß hier ein Mittelweg gefunden wurde. Wir erinnern uns
der Erörterung Wagener's, daß wenn die Liberalen sich auf
das preußische Budgetrecht beriefen, in diesem zwar die Aus-
gaben, nicht aber die Einnahmen von der Bewilligung des
Landtags abhängig waren, während dem Reichstag durch die
letzten Beschlüsse beide Rechte gleichmäßig zugewiesen wurden.
Bennigsen beschloß, auch in diesem der Regierung vortheil-
haften Punkte das preußische Budgetrecht wenigstens für die
Kosten der Armee in die Bundesverfassung aufzunehmen.
Sodann wiederholte er einen schon früher vergeblich gestellten
Antrag, nach 1871 sollten die Ausgaben für das Heer nach
dessen gesetzlich bestehender Organisation bemessen, dann also
nicht mehr willkürlich durch Abstriche im Budget verringert
werden. Es gelang ihm, sowohl die Nationalliberalen wie
die Freiconservativen für diese Concessionen zu gewinnen, so
daß er sie am 16. April gemeinschaftlich mit dem Herzog
von Ujest als einen von 114 Mitgliedern unterstützten Antrag
in das Haus bringen konnte. Das Entscheidende aber war,
daß noch am Abend des 15. April auch die Regierungen zu
dem Entschlusse kamen, zwar das Mögliche zu thun, um die
oben erwähnten conservativen Anträge durchzusetzen, wenn
sich dies aber nicht erreichen ließe, sich mit dem Antrage
Ujest-Bennigsen zu begnügen. Es war dies auch kein Ge-
heimniß mehr, als am 16. April die Verhandlung begann.
Das Haus ließ, so zu sagen, einige Reden sich noch gefallen,
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. VI.