Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Antrag Ujest-Bennigsen. Abschluß. 161 
geschehn. Und wie, erklärten darauf die Gegner, wenn das 
Etatsgesetz nicht zu Stande kommt, erleben wir dann nicht 
im Reiche eine Wiederholung des preußischen Verfassungsstreits 
von 1862 · 
Es war, soweit wir sehn, das Verdienst Bennigsen's, 
daß hier ein Mittelweg gefunden wurde. Wir erinnern uns 
der Erörterung Wagener's, daß wenn die Liberalen sich auf 
das preußische Budgetrecht beriefen, in diesem zwar die Aus- 
gaben, nicht aber die Einnahmen von der Bewilligung des 
Landtags abhängig waren, während dem Reichstag durch die 
letzten Beschlüsse beide Rechte gleichmäßig zugewiesen wurden. 
Bennigsen beschloß, auch in diesem der Regierung vortheil- 
haften Punkte das preußische Budgetrecht wenigstens für die 
Kosten der Armee in die Bundesverfassung aufzunehmen. 
Sodann wiederholte er einen schon früher vergeblich gestellten 
Antrag, nach 1871 sollten die Ausgaben für das Heer nach 
dessen gesetzlich bestehender Organisation bemessen, dann also 
nicht mehr willkürlich durch Abstriche im Budget verringert 
werden. Es gelang ihm, sowohl die Nationalliberalen wie 
die Freiconservativen für diese Concessionen zu gewinnen, so 
daß er sie am 16. April gemeinschaftlich mit dem Herzog 
von Ujest als einen von 114 Mitgliedern unterstützten Antrag 
in das Haus bringen konnte. Das Entscheidende aber war, 
daß noch am Abend des 15. April auch die Regierungen zu 
dem Entschlusse kamen, zwar das Mögliche zu thun, um die 
oben erwähnten conservativen Anträge durchzusetzen, wenn 
sich dies aber nicht erreichen ließe, sich mit dem Antrage 
Ujest-Bennigsen zu begnügen. Es war dies auch kein Ge- 
heimniß mehr, als am 16. April die Verhandlung begann. 
Das Haus ließ, so zu sagen, einige Reden sich noch gefallen, 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. VI.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.