Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

194 Verhältniß zum Auslande. 1867 
Was diese geschichtliche Bemerkung bedeute, sollte Lefebvre 
sehr bald erfahren. Der König und Bismarck waren sogleich 
entschlossen, diesem ersten Versuche eines französischen Ein- 
redens in deutsche Fragen mit solcher Energie entgegen zu 
treten, daß die Lust dazu für immer in Paris verginge. 
Nach wenigen Tagen brachte die officiöse Presse den Vor- 
gang zur Kenntniß der deutschen Nation. Frankreich habe 
eine Note über Schleswig eingereicht; es suche sich in Dinge 
einzumischen, die seiner Beurtheilung nicht unterliegen; man 
werde ihm nicht gestatten, einen Vertrag anzurufen, welchen 
es nicht unterzeichnet habe. Diese Polemik fand weit und 
breit in Deutschland rauschenden Widerhall; auf allen Seiten 
erscholl der Ruf, kein Fremder solle sich unterfangen, Deutsch- 
land Vorschriften über deutsche Angelegenheiten geben, 
Deutschland über die Clauseln deutscher Verträge belehren 
zu wollen. Keinen andern Inhalt hatten die Eröffnungen, 
welche Thile dem französischen Geschäftsträger bei ihrem 
nächsten Gespräche zu machen beauftragt war. 
Moustier war von dem Allen überrascht und befremdet 
im höchsten Maaße. Wie? Frankreich sollte es verboten sein, 
andern Mächten bei zweifelhaften Fragen guten Rath und 
ernste Mahnung zu ertheilen? Wo war denn das Land, 
in dessen Beziehungen und Bestrebungen sich Frankreich nicht 
eingemischt hätte, sei es nach eigenem Interesse oder nach 
überlegener Einsicht? War Frankreichs Präponderanz nicht 
eine geschichtliche, durch die Jahrhunderte bekräftigte Thatsache? 
Und jetzt wollte ihm das eben empor gekommene Preußen 
sogar eine höfliche Meinungsäußerung verbieten? Unerträglich! 
Moustier griff zunächst eine diplomatische Formfrage 
auf. Alle Welt, schrieb er an Lefebvre, redet in Deutschland
	        
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