Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Süddeutsche Militärconferenz. 211 
führung ermöglicht, und doch der innere Bestand und die 
Eigenartigkeit der bayerischen Regimenter der preußischen Ein- 
wirkung entzogen. Ganz so gut sollte es nun der bayerischen 
Regierung doch nicht werden. Die nähere Verbindung mit 
den süddeutschen Nachbarn wich, kaum verabredet, auf allen 
Seiten aus den Fugen, und zwar nicht aus Mißtrauen gegen 
bayerische Herrschsucht, sondern weil man auf diesem Gebiete 
der bayerischen Anlehnung die preußische vorzog. 
Gerade acht Tage nach den Stuttgarter Vereinbarungen 
meldete trotz derselben die badische Regierung an, daß sie das 
preußische Zündnadelgewehr für ihre Division angenommen, 
mithin auf eine besondere, mit Bayern gemeinsame Bewaffnung 
verzichtet habe. Der Beschluß führte ohne Aufenthalt weiter. 
Die Annahme des preußischen Gewehrs machte sofort die 
Einführung des preußischen Exercier-Reglements, und diese 
für die nächste Zeit die Erbittung preußischer Instructoren 
nöthig. Es war die offene Ankündigung, daß Baden ohne 
den Umweg über München in feste Waffengemeinschaft mit 
Preußen, für den Frieden wie für den Krieg, zu treten 
gedenke. Es konnte dies die bayerischen Staatsmänner nicht 
einmal Wunder nehmen. Denn in Baden fuhren Regierung 
und Volksvertretung einmüthig fort, bei jedem Anlaß sich zu 
der Überzeugung zu bekennen, daß es für Deutschland kein 
Heil gebe, als den einfachen Eintritt der Südstaaten in den 
Nordbund. 
Am 7. April, nachdem die preußischen Schutz= und Trutz- 
bündnisse veröffentlicht worden waren, folgte ein zweiter der 
Südstaaten dem badischen Beispiel, in noch weiterem Umfang, 
wenn auch mit sehr verschiedener Gesinnung. Wrr erinnern 
uns der vielfachen Unbequemlichkeiten, welche für Hessen- 
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