1867 Süddeutsche Militärconferenz. 211
führung ermöglicht, und doch der innere Bestand und die
Eigenartigkeit der bayerischen Regimenter der preußischen Ein-
wirkung entzogen. Ganz so gut sollte es nun der bayerischen
Regierung doch nicht werden. Die nähere Verbindung mit
den süddeutschen Nachbarn wich, kaum verabredet, auf allen
Seiten aus den Fugen, und zwar nicht aus Mißtrauen gegen
bayerische Herrschsucht, sondern weil man auf diesem Gebiete
der bayerischen Anlehnung die preußische vorzog.
Gerade acht Tage nach den Stuttgarter Vereinbarungen
meldete trotz derselben die badische Regierung an, daß sie das
preußische Zündnadelgewehr für ihre Division angenommen,
mithin auf eine besondere, mit Bayern gemeinsame Bewaffnung
verzichtet habe. Der Beschluß führte ohne Aufenthalt weiter.
Die Annahme des preußischen Gewehrs machte sofort die
Einführung des preußischen Exercier-Reglements, und diese
für die nächste Zeit die Erbittung preußischer Instructoren
nöthig. Es war die offene Ankündigung, daß Baden ohne
den Umweg über München in feste Waffengemeinschaft mit
Preußen, für den Frieden wie für den Krieg, zu treten
gedenke. Es konnte dies die bayerischen Staatsmänner nicht
einmal Wunder nehmen. Denn in Baden fuhren Regierung
und Volksvertretung einmüthig fort, bei jedem Anlaß sich zu
der Überzeugung zu bekennen, daß es für Deutschland kein
Heil gebe, als den einfachen Eintritt der Südstaaten in den
Nordbund.
Am 7. April, nachdem die preußischen Schutz= und Trutz-
bündnisse veröffentlicht worden waren, folgte ein zweiter der
Südstaaten dem badischen Beispiel, in noch weiterem Umfang,
wenn auch mit sehr verschiedener Gesinnung. Wrr erinnern
uns der vielfachen Unbequemlichkeiten, welche für Hessen-
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