Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Hessisch-preußische Militär-Convention. 213 
einen solchen Antrag einbringe, werde er zunächst in Wien 
und in München sich erkundigen, wie man dort die Sache 
ansehe, und zweifle nicht, daß diese Höfe dem Begehren der 
hessischen Regierung nicht entgegen treten würden. Bei dem 
Erscheinen des Antrags Goldmann wandte sich darauf Dalwigk 
an den alten Freund und Genossen Beust und erhielt von 
diesem die erwünschte Auskunft, daß der Prager Friede den 
Eintritt eines Südstaats in den Nordbund verbiete. Dieses 
Rückhalts sicher, versagte der geistreiche Staatsmann es sich 
nicht, den widerwärtigen Antrag mit spöttischer Ironie zu 
behandeln. Der Antrag, sagte er, sei ein Zeugniß der treff- 
lichsten patriotischen Gesinnung, leider aber habe der Mangel 
staatsmännischer Einsicht die Urheber verhindert, die völlige 
Abwesenheit realer Gründe dafür wahrzunehmen. Einen 
Zerfall des Staats, wie sie ihn besorgten, würde Oberhessens 
besondere Lage und seine Unterwerfung unter die Bundes- 
gesetze nicht herbeiführen; Rheinhessen habe ganz andere Ein- 
richtungen als Starkenburg; zum Großherzogthum gehören 
und halten aber beide mit gleicher Festigkeit. übrigens, wenn 
die Bundesgesetze gut wären, wer hindere uns, sie auch in 
den Südprovinzen einzuführen, oder, wären sie schlecht, Gott 
zu danken, daß wenigstens diese davon verschont blieben? 
Die Herrn glauben ferner durch den Eintritt des ganzen 
Staats in den Nordbund einen großen Schritt zur deutschen 
Einheit zu thun: auch damit reden sie als begeisterte Patrioten, 
aber auch damit verkennen sie gründlich die Lage. Gerade 
in seiner jetzigen Stellung, halb innerhalb, halb außerhalb 
des Bundes, sei Hessen am Besten befähigt, als Pionier für 
die deutsche Einheit zu wirken; sein Einfluß auf den Süden 
würde zerrinnen, wenn es einfach ein kleines Stück des nord-
	        
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