Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Rascher Abschluß mit Baden, Württemberg, Hessen. 225 
alten Krebsschaden des liberum veto gereinigt wurde, aller 
Welt für alle Zeiten gesichert. Einsichtige Particularisten, 
welche mit Kummer die Unabweisbarkeit der neuen Wendung 
erkannten, waren andrerseits erstaunt, daß Bismarck dieses 
unwiderstehliche Mittel zur Erlangung weiterer Concessionen, 
z. B. auf dem militärischen Gebiete, schon jetzt aus der Hand 
gab: es war also wirklich sein Ernst, daß er auf den Eintritt 
der Südstaaten in den norddeutschen Bund in keiner Weise 
drängen und pressen wollte. Die Verhandlung kam denn 
auch zu raschem Abschluß. Auf die angegebenen Bedingungen 
wurde schon am 4. Juni nicht bloß durch Baden, sondern 
auch durch Württemberg und am 7. durch Hessen ein Prä- 
liminarvertrag bindend unterzeichnet. Nur der bayerische 
Minister erklärte, da die Grundlagen der Berathung seiner 
Regierung bisher unbekannt gewesen, könne er den Entwurf 
des Vertrags nur als preußischen Vorschlag betrachten und 
seiner Regierung alles Weitere vorbehalten. Indessen als er 
darauf nach München zurückkam, fand die Regierung ebenso 
wie die Württemberger die Zurückweisung unmöglich, beschloß 
aber noch einen Versuch auf Erwerbung etwas günstigerer 
Bedingungen zu machen. Es wurde also Graf Tauffkirchen 
nach Berlin geschickt und fand den preußischen Minister 
äußerst entgegenkommend: es wurde am 18. Juni verabredet, 
daß Bayern in dem erweiterten Bundesrathe nicht vier, sondern 
sechs Stimmen erhalten, daß bei Handelsverträgen mit Oster- 
reich und der Schweiz die angrenzenden Staaten an den 
Verhandlungen mit berathender Stimme Antheil nehmen, 
daß die Vertretung der Bevölkerung des Zollvereinsgebiets 
den Namen Zollparlament führen sollte, wohl zu abschrecken- 
der Erinnerung, daß ihm jede thatsächliche Erweiterung seiner 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. VI. 15
	        
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