Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Verständigung mit Bayern. Vertrag vom 8. Juli. 227 
mit den Südstaaten. Die Schutz= und Trutzbündnisse waren 
bisher von keiner Seite angefochten, vielmehr hatte in Bayern 
der leitende Minister sie in der Kammer als absolut noth- 
wendig empfohlen, und in den drei andern Staaten waren 
dientsprechenden militärischen Einrichtungen wirksam begonnen. 
Vollends der Abschluß des Zollvereinsvertrags eröffnete für 
ein Gebiet von erheblicher Bedeutung die Aussicht auf 
ein gemeinsames Arbeiten aller deutschen Regierungen und 
Bevölkerungen, welches stärker als jedes andere Mittel die 
bisherigen Antipathien zwischen Süd und Nord auszulöschen 
geeignet schien. So war trotz aller Hindernisse eine tüchtige 
Strecke zum großen Ziel der deutschen Einheit zurückgelegt. 
Unterdessen begann, eine so hoffnungsvolle Zukunft vor 
Augen, König Wilhelm die förmliche Gestaltung der Bundes- 
regierung. Am 14. Juli wurde Graf Bismarck zum Kanzler 
des norddeutschen Bundes ernannt, am 12. August ein Bundes- 
kanzleramt errichtet, für die dem Bundeskanzler obliegende 
Verwaltung und Beaufsichtigung der ihm durch die Verfassung 
zugewiesenen Gegenstände, und Rudolf Delbrück zum Preä- 
sidenten dieser Behörde bestellt. Am 15. August eröffnete 
der Bundesrath seine erste verfassungsmäßige Sitzung und 
empfing sofort von Bismarck mehrere wichtige Gesetzesvorlagen 
über Heimathrecht und Post= und Consulatswesen. Am folgen- 
den Tage wurden seine Ausschüsse gebildet, und die allgemeinen 
Reichstagswahlen auf den 31. August anberaumt. 
Mochte nun mehr als eine Partei bei der Behauptung 
bleiben, daß diese Verwaltung in sich unfertig und unvoll- 
kommen und für die Freiheit bedrohlich sei, bei dem Mangel 
juristisch verantwortlicher Minister und bei der Unklarheit des 
Verhältnisses zwischen dem Bundeskanzler und den Ministern 
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