1867 Verständigung mit Bayern. Vertrag vom 8. Juli. 227
mit den Südstaaten. Die Schutz= und Trutzbündnisse waren
bisher von keiner Seite angefochten, vielmehr hatte in Bayern
der leitende Minister sie in der Kammer als absolut noth-
wendig empfohlen, und in den drei andern Staaten waren
dientsprechenden militärischen Einrichtungen wirksam begonnen.
Vollends der Abschluß des Zollvereinsvertrags eröffnete für
ein Gebiet von erheblicher Bedeutung die Aussicht auf
ein gemeinsames Arbeiten aller deutschen Regierungen und
Bevölkerungen, welches stärker als jedes andere Mittel die
bisherigen Antipathien zwischen Süd und Nord auszulöschen
geeignet schien. So war trotz aller Hindernisse eine tüchtige
Strecke zum großen Ziel der deutschen Einheit zurückgelegt.
Unterdessen begann, eine so hoffnungsvolle Zukunft vor
Augen, König Wilhelm die förmliche Gestaltung der Bundes-
regierung. Am 14. Juli wurde Graf Bismarck zum Kanzler
des norddeutschen Bundes ernannt, am 12. August ein Bundes-
kanzleramt errichtet, für die dem Bundeskanzler obliegende
Verwaltung und Beaufsichtigung der ihm durch die Verfassung
zugewiesenen Gegenstände, und Rudolf Delbrück zum Preä-
sidenten dieser Behörde bestellt. Am 15. August eröffnete
der Bundesrath seine erste verfassungsmäßige Sitzung und
empfing sofort von Bismarck mehrere wichtige Gesetzesvorlagen
über Heimathrecht und Post= und Consulatswesen. Am folgen-
den Tage wurden seine Ausschüsse gebildet, und die allgemeinen
Reichstagswahlen auf den 31. August anberaumt.
Mochte nun mehr als eine Partei bei der Behauptung
bleiben, daß diese Verwaltung in sich unfertig und unvoll-
kommen und für die Freiheit bedrohlich sei, bei dem Mangel
juristisch verantwortlicher Minister und bei der Unklarheit des
Verhältnisses zwischen dem Bundeskanzler und den Ministern
15%