234 Die neuen Zollvereinsverträge. 1867
Jedoch es kam besser als sie es gedacht. Der Minister
des Innern Graf Eulenburg erfüllte, was der Erlaß vom
15. Juli in Aussicht gestellt hatte. In den kirchlichen und
communalen Angelegenheiten, im Privatrecht und in der
Localverwaltung durch die Landdrosteien und Amter sollten
keine wesentlichen Neuerungen Statt finden; für die provinzialen
Interessen sollten als Vertreter der Bevölkerung Kreis-
stände und ein Provinziallandtag eingerichtet werden. Nur
als die Vertrauensmänner erklärten, zu gedeihlichem Wirken
dieser Selbstverwaltung seien materielle Mittel, also ein an-
gemessener Theil des Staatsvermögens, als Provinzialfonds
unerläßlich, erwiderte Graf Eulenburg, da den altländischen
Provinziallandtagen solche Geldmittel fehlten, sei er zur
Zeit nicht in der Lage, darüber eine bestimmte Zusicherung
zu geben.
Indessen auch diesem Wunsche stand bei einer höhern
Instanz die Erfüllung bevor, und sollte dann für ganz
Preußen der Ausgangspunkt einer folgenreichen Entwicklung
werden.
König Wilhelm weilte damals zum Gebrauche seiner
gewohnten Brunnenkur in Ems, also im annectirten Lande.
Er war eifrig bemüht, die neuen Verhältnisse kennen zu
lernen, und verstand zu fragen. Dorthin kam der aus kur-
fürstlicher Zeit bestehende Ausschuß des hessischen Landtags,
um ihm eine ausführliche Immediateingabe über das kurhessische
Staatsvermögen zu empfehlen und insbesondere die dringende
Bitte um Erhaltung des durch das Blut der Landeskinder
erworbenen Staatsschatzes vorzutragen. Das Herz des
milden Monarchen wurde bewegt: er trat in eine eingehende
Verhandlung mit den Herrn ein und beschied sie am 30. Juli,