Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

234 Die neuen Zollvereinsverträge. 1867 
Jedoch es kam besser als sie es gedacht. Der Minister 
des Innern Graf Eulenburg erfüllte, was der Erlaß vom 
15. Juli in Aussicht gestellt hatte. In den kirchlichen und 
communalen Angelegenheiten, im Privatrecht und in der 
Localverwaltung durch die Landdrosteien und Amter sollten 
keine wesentlichen Neuerungen Statt finden; für die provinzialen 
Interessen sollten als Vertreter der Bevölkerung Kreis- 
stände und ein Provinziallandtag eingerichtet werden. Nur 
als die Vertrauensmänner erklärten, zu gedeihlichem Wirken 
dieser Selbstverwaltung seien materielle Mittel, also ein an- 
gemessener Theil des Staatsvermögens, als Provinzialfonds 
unerläßlich, erwiderte Graf Eulenburg, da den altländischen 
Provinziallandtagen solche Geldmittel fehlten, sei er zur 
Zeit nicht in der Lage, darüber eine bestimmte Zusicherung 
zu geben. 
Indessen auch diesem Wunsche stand bei einer höhern 
Instanz die Erfüllung bevor, und sollte dann für ganz 
Preußen der Ausgangspunkt einer folgenreichen Entwicklung 
werden. 
König Wilhelm weilte damals zum Gebrauche seiner 
gewohnten Brunnenkur in Ems, also im annectirten Lande. 
Er war eifrig bemüht, die neuen Verhältnisse kennen zu 
lernen, und verstand zu fragen. Dorthin kam der aus kur- 
fürstlicher Zeit bestehende Ausschuß des hessischen Landtags, 
um ihm eine ausführliche Immediateingabe über das kurhessische 
Staatsvermögen zu empfehlen und insbesondere die dringende 
Bitte um Erhaltung des durch das Blut der Landeskinder 
erworbenen Staatsschatzes vorzutragen. Das Herz des 
milden Monarchen wurde bewegt: er trat in eine eingehende 
Verhandlung mit den Herrn ein und beschied sie am 30. Juli,
	        
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