Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

240 Ratification der Zollvereinsverträge. 1867 
nicht bloß des nördlichen) aus; er gibt den Südstaaten die 
Freiheit, einen besondern Bund unter gewissen Modalitäten 
zu bilden; die Südstaaten sind aber nach der Auflösung des 
alten Bundes vollkommen unabhängig und souverän, und 
da sie alle von einem Südbund nichts wissen wollen, so 
ist der. ganze diesen betreffende Satz der Friedensurkunde 
null und nichtig. Wir aber, fuhr Planck fort, haben die 
Pflicht, die Verbindung mit dem Süden zu betonen und 
unsere Übereinstimmung mit dem Rundschreiben vom 7. 
zu erklären. Im Süden ist die Stimmung getheilt; um so 
mehr müssen wir auf die kräftigen Schritte Badens ant- 
worten und unsere Gesinnungsgenossen in den andern 
Staaten ermuthigen. 
Zuerst die Fortschrittspartei erhob sich zum Widerspruch. 
Allen süddeutschen Thatsachen in das Angesicht erklang wieder 
in mannichfachen Variationen die alte Melodie, daß nur durch 
Gewährung größerer Freiheitsrechte der Süden zu gewinnen 
sei. Begnügt Euch nicht mit leeren Worten, rief ein sächsi- 
scher Abgeordneter, proclamirt die Grundrechte von 1849, 
das wäre eine That. Vergebens hatte Hohenlohe unter dem 
Beifall der ganzen bayerischen Kammer vor der übermäßigen 
Centralisation des Nordbundes gewarnt; jetzt rief der Ab- 
geordnete Günther: nur der constitutionelle Bundesstaat 
könnte im Süden Anklang finden, d. h. also ein verantwort- 
liches Reichsministerium, und damit Verstärkung der Cen- 
tralisation. Dann folgten Klagen, daß die Anrufung des 
Südens in der Adresse dem französischen Kaiser als eine 
Herausforderung erscheinen, neue Kriegssorgen, Störung des 
Verkehrs, Sinken des Credits veranlassen könnte. Nationales 
Selbstbewußtsein zeigte sich in diesen Worten, die nur den
	        
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