1867 Verhandlung über den Etat für 1868. 243
Alles würde also der Bundeskanzler verantwortlich sein.
Sofort aber erhoben sich Bedenken. Es sollten doch auch
Bundessache das Kriegswesen, die Marine, die Auswärtigen
Angelegenheiten sein. Wenn sie hier beim Bundeskanzler-
Amte keine Erwähnung finden, sollen sie fortfahren, von den
betreffenden preußischen Ministern unter deren Verantwortung
verwaltet zu werden? sollen diese dann der Bundesgewalt
oder nur im preußischen Staate verantwortlich sein? Das
unerschöpfliche Thema der Ministerverantwortlichkeit ließen
sich bei so schöner Gelegenheit die Redner der Fortschritts-
partei natürlich nicht entgehn. Allerdings war es einleuchtend,
daß eine feste Abgrenzung der Competenz für die preußischen
und die Bundesbeamten auf die Dauer nicht zu entbehren
war, aber nicht minder lag zu Tage, daß die Bundesbehörden
noch im Beginn ihrer Entwicklung standen, und nichts richtiger
war, als gemäß den Bedürfnissen der Praxis erst künftig
ihre definitive Gestaltung festzustellen. Bismarck machte dem
ziellosen Streite durch die Erklärung ein Ende, daß er auch
für Heer, Marine und Auswärtiges die Verantwortung für
die Anordnungen des Präsidiums als Bundeskanzler über-
nehme, mithin, soweit auf diesem Gebiete preußische Minister
beschäftigt blieben, als deren Vorgesetzter handeln werde.
Der Militär-Etat wurde bekanntlich nach der Verfassung
einstweilen dem Hause nur zur Kenntnißnahme vorgelegt,
von sachlicher Kritik konnte also keine Rede sein. Dennoch
aber fand die Opposition einen Punkt heraus, um nach ihrer
Auffassung des Budgetrechts eine Lanze dafür zu brechen.
Wir erinnern uns jener Militärconventionen zwischen Preußen
und den verbündeten Kleinstaaten; deren Contingente waren
dadurch, von einigen Ehrenrechten abgesehn, unter preußische
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