1867 Militärconventionen. Marine. 245
und ungeschmälert bleibe. Dieses Wort rief bei den alt-
preußischen Nationalliberalen alle Erinnerungen an die
Conflictszeit wach; die Partei spaltete sich, und Waldecks
Antrag wurde mit 113 gegen 110 Stimmen angenommen.
Es war freilich eine kurze Siegesfreude. Einige Wochen
später erfolgte die amtliche Vorlage der Verträge an das
Haus, und nach kurzer Verhandlung trotz Waldeck's er-
neuertem Einspruch die Genehmigung durch eine über-
wältigende Mehrheit.
Einen ähnlichen Verlauf hatte die Erörterung des
Marine-Etats. Die Regierung dachte 1868 so mäßige
Summen zu verbrauchen, daß die Vertreter der Hansestädte
diese Bescheidenheit lebhaft beklagten. Zugleich aber legte
sie einen Gründungsplan für die Kriegsflotte vor, nach
welchem binnen zehn Jahren eine ganz stattliche Zahl von
Schlachtschiffen, Korvetten und kleinern Fahrzeugen erbaut,
und zugleich für die Küstenvertheidigung gesorgt werden
sollte; zur Bestreitung der Kosten wurde die Bewilligung
einer Anleihe von zehn Millionen Thalern vorgeschlagen.
Die Mehrheit nahm den Entwurf beifällig auf, aber auch
hier regte die Opposition schwere Zweifel an. Obgleich man
wegen der Bedürfnisse der Kleinstaaten die Matricularbeiträge
um eine Million hatte herabsetzen müssen, empfahl Herr
von Kirchmann die im Marine-Etat für 1868 begehrten
3½ Millionen nicht durch eine Anleihe, sondern durch
Matricularbeiträge aufzubringen, da auf diese Art das Budget-
recht des Hauses besser gesichert würde. Waldeck stimmte
ihm mit Nachdruck bei. Einst hatte im preußischen Ab-
geordnetenhause die Opposition einzelne Marine-Ausgaben
verweigert, weil kein Gründungsplan für die Flotte vorlag,