Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

246 Ratification der Zollvereinsverträge. 1867 
an dessen Ausführung sich die Regierung für mehrere Jahre 
gebunden, dessen Genehmigung aber auch das Haus zur 
entsprechenden Bewilligung der Kosten auf mehrere Jahre 
verpflichtet hätte. Heute lag der Gründungsplan vor, Waldeck 
aber kehrte jetzt den Spieß um: wir dürfen unser Budgetrecht 
nicht auf lange Jahre aus der Hand geben, also keine 
Anleihe für zehn Jahre, sondern nur die Kosten für 1868 
bewilligen. Er wollte zudem das neugeborene Kind, den 
norddeutschen Bund, nicht gleich mit Schulden belasten, und 
fand überhaupt Deutschland zu schwach für die Schöpfung 
einer großen Schlachtflotte. Mit derselben heitern Unbefangen- 
heit, mit der er im März die Mittel zur Annexion von 
Böhmen und Mähren verkündet hatte, lehrte er jetzt, die 
Vorbedingung zur Entwicklung einer deutschen Seemacht 
bestehe darin, daß man Dänemark und Holland, diese Aus- 
läufer des deutschen geographischen Gebiets, die sehr gut zu 
Deutschland gehören könnten, nothwendig an sich ziehe. 
Wwesten erledigte das constitutionelle Bedenken durch 
einen von der Regierung sofort genehmigten Antrag, in jedem 
Jahre solle der aus der Anleihe zu verwendende Betrag 
durch den Etat festgesetzt werden. Darauf wurde die Anleihe 
mit großer Mehrheit genehmigt. 
Zu den wichtigsten Einnahmequellen des Bundes gehörte 
das Salz und die Post. Beide waren neu zu reguliren. 
In Preußen hatte früher das Salzmonopol bestanden, 
mit dem Verkaufspreis von 2 ¼ Thalern für den Centner. 
Hannover hatte eine Steuer von 2 Thalern auf den Centner. 
Eine Anzahl der kleinern Staaten erfreute sich des Monopols. 
So gab es trotz des Zollvereins auf norddeutschem Boden 
eine Menge Salzgrenzen zu schwerer Belästigung des Verkehrs
	        
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