Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Salzvertrag und Salzsteuer. 247 
und nicht geringen Kosten der Verwaltung. Deshalb hatte 
Preußen im Frühling allen Staaten des Zollvereins den 
Vorschlag gemacht, überall eine Salzsteuer von 2 Thalern als 
gemeinschaftliches Einkommen des Zollvereins zu verabreden, 
natürlich unter der Voraussetzung, daß der Zollverein erhalten 
bleibe. Die Norddeutschen waren sogleich einverstanden 
gewesen, die Süddeutschen hatten sich eine Zeitlang gesträubt, 
weil sie mehr Salz verbrauchten als die Bevölkerung im 
Norden, also bei der Ertragsgemeinschaft einigen Schaden 
erlitten. Endlich aber legten sie sich zum Ziele, und der 
Vertrag wurde am 8. Mai geschlossen. Auch im Reichstage 
wurden seine Vortheile allgemein anerkannt, das Sinken des 
Salzpreises von 2¼ auf 2 Thaler, das Verschwinden der 
Salzgrenzen. Aber die Fortschrittspartei erklärte, eine jede 
Steuer auf ein so nothwendiges Lebensbedürfniß auch der 
ärmern Classe sei absolut verwerflich, und Herr von Hoverbeck 
stellte den Antrag, die Steuer von 2 Thalern solle wegfallen 
am 1. Januar 1877 (dem Termin, bis zu dem der neue 
Vertragsentwurf den Zollverein einstweilen erstreckte). Delbrück 
erwiderte, jeder Zusatz zu dem verabredeten Text vernichte 
den Vertrag vom 8. Mai, die Südstaaten würden dann 
mit Freuden zurücktreten, im Norden aber Monopol und 
Salzgrenzen bleiben. Wie solle man andrerseits den Ausfall 
der Steuer, beinahe 8 Millionen, ersetzen? Waldeck that 
bei dieser Frage die charakteristische Lußerung: wenn Hoverbeck's 
Antrag verworfen wird, so stimmen wir gegen das ganze 
Gesetz; darin besteht der Unterschied zwischen uns und der 
andern Seite des Hauses, daß wenn wir ein gutes Gesetz 
nicht erlangen können, wir das schlechtere verwerfen, die 
Andern aber in diesem Falle dieses annehmen.
	        
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