254 Ratification der Zollvereinsverträge. 1867
Wirthe die Anschaffung der ihm nöthigen Capitalien erschwere,
den liederlichen Schuldenmacher aber vor der Aussaugung
durch den Wucherer nicht zu schützen vermöge. Die Grund-
besitzer der conservativen Partei sahn auf den Antrag mit
mißtrauischen Blicken; sie fürchteten davon bei ihren Anleihn
schwerere Zinsbelastung und beantragten Aussetzen des Be-
schlusses, bis für den Credit des Grundbesitzes durch eine ver-
besserte Hypothekenordnung und Einrichtung von Hypotheken-
banken anderweitig gesorgt wäre. Die liberalen Parteien
waren mit diesen Wünschen vollkommen einverstanden, wollten
aber ihren Antrag deshalb nicht in eine unbestimmte Zukunft
verschieben. Da erhob sich Bismarck mit der Erklärung, daß
er Lasker's Antrag zustimmen würde, auch wenn es noch
nicht gelänge, seine Verbindung mit einer Reform des Hypo-
thekenwesens herbeizuführen. Wohl aber halte er diese für
höchst wünschenswerth, und werde fortfahren in dem Bestreben,
durch die Bundesgesetzgebung zu erreichen, was er seit fünf
Jahren vergeblich auf dem Gebiete der Landesgesetzgebung
erstrebe. Die Fesseln der Hypothekengesetze schädigten den
Credit viel stärker als die Zinsbeschränkung; ihn durch Er-
richtung von Hypothekenbanken — allerdings ohne Zuschüsse
des Staats — zu befreien, heiße eine Ungerechtigkeit weg-
schaffen, welche der Bund gewiß nicht so lange fortfristen
würde, wie es die Landesgesetzgebung gethan hat. Mit leb-
hafter Freude begrüßte Lasker dies Versprechen des Kanzlers,
das Hypothekenwesen „der todten Hand der preußischen Gesetz-
gebung“ zu entziehn und in den Reichstag zu verlegen, und
hier mit frischer Energie Übelstände fortzuräumen, die nur
durch ihre Zähigkeit sich bisher behauptet hätten.