Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

266 Ratification der Zollvereinsverträge. 1867 
sie viel mehr in den Süden ausführen als der Süden nach 
Preußen, und folglich auf die Dauer unsere Production zu 
Grunde richten. Deshalb könne Preußen den Zollverein 
auch viel weniger entbehren als der Süden; wenn Württem- 
berg die Verträge energisch zurückstoße, werde Preußen 
demüthig günstigere anbieten und allen Staaten das liberum 
Veto wieder zubilligen. Die Schilderung des despotischen 
Druckes, der auf Preußen laste, übernimmt er aus den 
Zeitungen und Kammerreden der preußischen Fortschritts- 
partei; daß aber eine solche, und neben ihr zahlreiche Schutz- 
zöllner, auch im Zollparlament existiren werden, hat er völlig 
vergessen. Er selbst hat in dem gesegneten Württemberg 
sein Lebenlang gegen die Regierung und die halb feudale, 
meist servile, immer aber ohnmächtige Kammermehrheit geeifert; 
er erkennt an, daß manche Mitglieder der jetzigen Preußen- 
freunde ihm in diesen innern Händeln tapfer beigestanden 
haben; in der jetzigen Krisis aber ist das Alles ausgelöscht; 
mit bitterem Hohne ruft er ihnen zu: wenn Euch die Branden- 
burger Sandbüchse so wohlgefällt, so wandert doch aus 
dahin und laßt uns in unserem Elend allein. · 
Zur Zeit war in Württemberg der Landtag nicht ver- 
sammelt, die amtliche Vorlage der Verträge erfolgte also 
am 16. September an den zwischen den Sessionen bestehen- 
den ständischen Ausschuß. Dieser beschloß einstimmig, daß 
für die Annahme der Verträge die bei Verfassungsänderungen 
nöthige Zweidrittel-Mehrheit erforderlich sei, über die Frage 
aber, ob die Annahme den Ständen zu empfehlen sei, spaltete 
sich der Ausschuß mit vier gegen vier Stimmen. Auf der 
einen Seite entwickelte Mohl die Gewißheit, daß nach der 
vorgeschlagenen Verfassung des neuen Zollvereins die süd-
	        
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