Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867 Vorläuf. Genehmigg. d. Zollvereinsvertrags im Reichstag. 269 
der vorgeschlagenen Einrichtungen dar, wandte sich dann aber 
zu einer Erwägung der Folgen, welche die Annahme der 
Verträge durch die Südstaaten herbeiführen könnte, und dieses 
Mal klangen seine Schlüsse nichts weniger als einladend und 
drängend zu sofortiger Vereinigung. Im Gegentheil, mit 
höflichen aber deutlichen Wendungen betonte er, daß wider- 
willige Genossen mehr Schaden als Nutzen bringen würden; 
der Eintritt einer Schaar von süddeutschen Abgeordneten 
könnte leicht sehr bedenkliche Verschiebungen in den Partei- 
verhältnissen des Reichstags herbeiführen; solche Besorgnisse 
könnten nur in dem Maaße schwinden, in welchem Nord und 
Süd immer vollständiger zur Einheit verschmölzen; er stelle 
also anheim, die Aufnahme in den Zollverein nur den Staaten 
zu bewilligen, welche sich zu fester Aufrechthaltung auch der 
Schutz= und Trutzbündnisse verständen. Dies ging unmittel- 
bar an die Adresse der Württemberger Kammern, da nach 
der bayerischen Verfassung die Bündnisse einer ständischen 
Genehmigung nicht bedurften. Uberhaupt aber enthielt es 
eine bestimmte Erklärung gegen die von Mohl geäußerte 
Meinung, Preußen werde nach Ablehnung des Vertrags vom 
8. Juli den Zollverein mit dem liberum veto noch weiter 
fortsetzen. Carlowitz schärfte den hier angeschlagenen Ton, 
indem er die im Juni der bayerischen Regierung gemachten 
Zugeständnisse bedauerte; im Gegentheil, er hätte es lieber 
gesehn, wenn Preußen den provisorischen Zustand, den Zoll- 
verein auf halbjährige Kündigung, noch hätte fortdauern lassen. 
Braun (Wiesbaden) gab den süddeutschen Kammern zu be- 
denken, daß der heutige Beschluß des Reichstags nur ein 
vorläufiger sei und erst in der zweiten Lesung ein endgültiger 
werde; der Ausgang würde dann von ihrem Verhalten abhängen,
	        
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