18 Vorbereitung des Reichstags. 1866
weilen sich jedes nachdrücklichen Einschreitens enthielt und
erst lange Zeit nach dem Erscheinen jener schmähenden Procla-
mation ihre Hand auf die dem König Georg gehörigen Schlösser
und Domänen legte: König Wilhelm hatte in seiner milden
Weise einigen vornehmen Gegnern der Annexion gesagt, er
ehre ihre Treue für ihr angestammtes Fürstenhaus, und in
diesem Sinne auch den Generalgouverneur, General von
Voigts-Rhetz, zu möglichst schonendem Verfahren gegen die
Unzufriedenen angewiesen. So wurde nach der Beendigung des
Kriegsstandes durch das Annexionsgesetz auch der Presse die
in Preußen verfassungsmäßige Freiheit ungestört gelassen,
worauf dann sofort eine Anzahl welfisch gesinnter Blätter
die gistigsten Schmähungen gegen Preußen weithin im Lande
verbreiteten. Die Localbehörden rührten sich nicht; die
Straßentumulte nahmen zu; in mehreren Städten wurde
die Insultirung preußischer Soldaten zum täglichen Sport des
Pöbels, wie ernst auch mehrere national gesinnte Notable
von solchem Unfug abriethen.
Die Regierung that indessen wichtige Schritte in der
innern Organisation der neuen Provinzen. Die ersten Maaß-
regeln betrafen das Heerwesen, die Bildung von drei Armee-
corps (Schleswig-Holstein, Hannover, Hessen-Nassau), die
Verkündung der allgemeinen Wehrpflicht, die Einführung der
preußischen Militär-Straf= und Disciplinargesetze, den Über—
tritt der bisherigen Officiere und Mannschaften in preußische
Regimenter. Das Letztere machte nur in Hannover Schwierig-
keit, da König Georg in dem Wunsche, sein Militär zu
weiterem Kampfe gegen Preußen verfügbar zu behalten, sich
weigerte, Officiere und Mannschaften von ihrem Fahneneide
loszusprechen, so daß die Verhandlungen darüber erst gegen