Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

276 Ratification der Zollvereinsverträge. 1867 
führten, tobte in ihrer Heimath der populäre Ansturm auf 
den hohen Reichsrath fort; alle Welt war sicher, daß die 
Commissare mit leeren Händen zurückkommen würden; die 
Energie der Bewegung für den Zollverein wuchs stündlich, 
und gleich nach der Rückkehr der Commissare beschloß die 
zweite Kammer mit allen gegen zwölf Stimmen die Ablehnung 
des Zusatzes Löwenstein. Was wollten die hohen Herrn 
beginnen? Die Unterwerfung war unvermeidlich: zuerst ihr 
Ausschuß mit 8 Stimmen gegen eine, dann am 31. October 
die Kammer selbst mit 35 gegen 13 Stimmen vollzog die 
unbedingte Genehmigung der Verträge. 
Endlich in Württemberg, wo der Landtag erst am 
18. October zusammengetreten war, hatten die Dinge einen 
ähnlichen Verlauf. Trotz alles Zeitungslärms erhob sich, 
je näher die praktische Entscheidung über den Zollverein 
rückte, die öffentliche Meinung, wenn auch nicht so einmüthig 
wie in Bayern, jedoch völlig überwiegend für den Zollverein. 
Größere und kleinere Volksversammlungen, theils für, theils 
gegen, folgten sich in allen Theilen des Landes; sämmtliche 
Handelskammern und die städtischen Behörden der Residenz 
forderten die Genehmigung der Verträge, und, was bei der 
Abhängigkeit zahlreicher Volksvertreter von der Regierung 
sehr wichtig war, König Karl sprach sich bei mehreren Anlässen 
öffentlich mit großem Nachdruck für die Annahme des Schutz- 
und Trutzbündnisses und des Zollvereins aus. Zuerst stand 
das Bündniß am 29. October auf der Tagesordnung der 
zweiten Kammer. Es hatte unverkennbar zahlreichere Gegner 
als der Zollverein, die auch trotz des Berliner Beschlusses 
vom 26. fest auf ihrem Sinne blieben. Varnbüler, der als 
Urheber des Bündnisses, wie wir sahn, auf das Wüthendste
	        
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