Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1868 Absichten des Königs bei dem Vertrag. 289 
Ehrenpflicht, sondern auch das höchste Moralgesetz in aller 
Welt, daß dem Welfenhause die von Gott geordnete Herrschaft 
über Hannover bis an das Ende der Dinge erhalten bliebe. 
So stand er auf dem Buchstaben seines Vertrags, aus dem 
er jeden Verzicht getilgt hatte; das Geld, das man ihm 
anbot, war ihm widerrechtlich geraubt; warum sollte er es 
nicht für die Herstellung seiner Krone verwenden? Und eben 
jetzt fand er sich trotz seines Reichthums in schwere Geldnoth 
verwickelt. Wir erinnern uns der heimlichen Werbungen für 
seine Welfenlegion, deren Mannschaften durch das Ungeschick 
seiner Agenten gerade in dem Augenblick aus Hannover nach 
Holland übertraten, wo in London die Conferenz den Frieden 
sicherte. Da war der Schrecken an seinem Hofe zu Hietzing 
groß; jetzt mußte er seine Soldaten ernähren und sah damit 
sein Vermögen schwer belastet. So trat er in den Vertrag 
ein, genau zu dem Zwecke, den Bismarck für undenkbar 
gehalten hatte, um gerade mit dem von Preußen gespendeten 
Gelde die Waffenrüstung gegen Preußen aufrecht zu halten. 
Seine Anhänger lobten Gott, weil er Preußen so verblendet 
habe, daß es selbst dem Könige die Mittel zum Kampfe liefere. 
Es wurde dann nach vielfachem Hin= und Her-Feilschen der 
Vertrag am 29. September gezeichnet, gleich nachher ratificirt, 
und alle seine Bestimmungen ausgeführt. Die 23 Millionen 
Staatsgelder kamen nach Hannover zurück, die 16 Millionen 
für den König wurden einstweilen gerichtlich hinterlegt, bis 
über ihre Verwaltung ein Abkommen mit den Agnaten 
getroffen wäre. 
Zugleich erhielt auch der vertriebene Herzog Adolf 
von Nassau mit entsprechender Freigebigkeit eine Abfindungs- 
summe von neun Millionen Thalern, die er, verschieden 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. VI. 19
	        
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