1868 Absichten des Königs bei dem Vertrag. 289
Ehrenpflicht, sondern auch das höchste Moralgesetz in aller
Welt, daß dem Welfenhause die von Gott geordnete Herrschaft
über Hannover bis an das Ende der Dinge erhalten bliebe.
So stand er auf dem Buchstaben seines Vertrags, aus dem
er jeden Verzicht getilgt hatte; das Geld, das man ihm
anbot, war ihm widerrechtlich geraubt; warum sollte er es
nicht für die Herstellung seiner Krone verwenden? Und eben
jetzt fand er sich trotz seines Reichthums in schwere Geldnoth
verwickelt. Wir erinnern uns der heimlichen Werbungen für
seine Welfenlegion, deren Mannschaften durch das Ungeschick
seiner Agenten gerade in dem Augenblick aus Hannover nach
Holland übertraten, wo in London die Conferenz den Frieden
sicherte. Da war der Schrecken an seinem Hofe zu Hietzing
groß; jetzt mußte er seine Soldaten ernähren und sah damit
sein Vermögen schwer belastet. So trat er in den Vertrag
ein, genau zu dem Zwecke, den Bismarck für undenkbar
gehalten hatte, um gerade mit dem von Preußen gespendeten
Gelde die Waffenrüstung gegen Preußen aufrecht zu halten.
Seine Anhänger lobten Gott, weil er Preußen so verblendet
habe, daß es selbst dem Könige die Mittel zum Kampfe liefere.
Es wurde dann nach vielfachem Hin= und Her-Feilschen der
Vertrag am 29. September gezeichnet, gleich nachher ratificirt,
und alle seine Bestimmungen ausgeführt. Die 23 Millionen
Staatsgelder kamen nach Hannover zurück, die 16 Millionen
für den König wurden einstweilen gerichtlich hinterlegt, bis
über ihre Verwaltung ein Abkommen mit den Agnaten
getroffen wäre.
Zugleich erhielt auch der vertriebene Herzog Adolf
von Nassau mit entsprechender Freigebigkeit eine Abfindungs-
summe von neun Millionen Thalern, die er, verschieden
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. VI. 19