302 Preußische innere Politik. Anfang 1868. 1870
für seine angebliche Feindseligkeit seien nicht vorhanden, auf
Zeitungsartikel und Berichte bezahlter Spione sei nichts zu
geben, die Verordnung enthalte also eine willkürliche und
verfassungswidrige Confiscation. Die radicale Partei war
getheilt in ihren Ansichten. Waldeck beklagte, daß man es
bei einem Sequester bewenden ließ und das Vermögen der
beiden Fürsten nicht einfach für preußisches Staatsgut erklärte.
Dagegen schloß sich Virchow den juristischen Erörterungen
Windthorst's an, forderte Achtung vor dem Privateigenthum
auch eines Feindes, verwarf die Verwendung so großer
Summen durch die preußische Regierung ohne parlamentarische
Aufsicht und weissagte als Folge der Maaßregel ein scheuß-
liches Anwachsen von Spionage und Angeberei.
Allein er brachte damit keinen Eindruck hervor. Zu
offenkundig lagen die Thatsachen vor den Augen der
Welt; zu naiv war die Zumuthung an die Regierung, einem
erklärten Feinde die Gelder selbst zu zahlen, womit er
gegen sie Truppen rüsten und Meuterei anstiften wollte.
Der Landtag genehmigte den Commissionsantrag mit großer
Mehrheit.
König Georg unterhielt dann auf Kosten seines Privat-
vermögens noch bis zum Frühling 1870 die Mannschaften
der welfischen Legion in ihren französischen Quartieren, ge-
tragen durch die stets sich erneuernde Hoffnung auf eine
Kriegserklärung Napoleon's gegen Preußen. Als diese aber
auch im Jahre 1869 ausblieb, sah er allmählich nicht bloß
seine Renten, sondern demnächst auch seine Capitalien durch
die Kosten seiner Rüstungen und Agitationen gefährdet. Durch
gewissenlose Speculanten ließ er sich dann zu einem letzten
Versuche, zur Gründung einer großen Bank, als Quelle neuer