Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

302 Preußische innere Politik. Anfang 1868. 1870 
für seine angebliche Feindseligkeit seien nicht vorhanden, auf 
Zeitungsartikel und Berichte bezahlter Spione sei nichts zu 
geben, die Verordnung enthalte also eine willkürliche und 
verfassungswidrige Confiscation. Die radicale Partei war 
getheilt in ihren Ansichten. Waldeck beklagte, daß man es 
bei einem Sequester bewenden ließ und das Vermögen der 
beiden Fürsten nicht einfach für preußisches Staatsgut erklärte. 
Dagegen schloß sich Virchow den juristischen Erörterungen 
Windthorst's an, forderte Achtung vor dem Privateigenthum 
auch eines Feindes, verwarf die Verwendung so großer 
Summen durch die preußische Regierung ohne parlamentarische 
Aufsicht und weissagte als Folge der Maaßregel ein scheuß- 
liches Anwachsen von Spionage und Angeberei. 
Allein er brachte damit keinen Eindruck hervor. Zu 
offenkundig lagen die Thatsachen vor den Augen der 
Welt; zu naiv war die Zumuthung an die Regierung, einem 
erklärten Feinde die Gelder selbst zu zahlen, womit er 
gegen sie Truppen rüsten und Meuterei anstiften wollte. 
Der Landtag genehmigte den Commissionsantrag mit großer 
Mehrheit. 
König Georg unterhielt dann auf Kosten seines Privat- 
vermögens noch bis zum Frühling 1870 die Mannschaften 
der welfischen Legion in ihren französischen Quartieren, ge- 
tragen durch die stets sich erneuernde Hoffnung auf eine 
Kriegserklärung Napoleon's gegen Preußen. Als diese aber 
auch im Jahre 1869 ausblieb, sah er allmählich nicht bloß 
seine Renten, sondern demnächst auch seine Capitalien durch 
die Kosten seiner Rüstungen und Agitationen gefährdet. Durch 
gewissenlose Speculanten ließ er sich dann zu einem letzten 
Versuche, zur Gründung einer großen Bank, als Quelle neuer
	        
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