Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

30 Vorbereitung des Reichstags. « 1866 
der von der Wissenschaft festgesetzten Fächer der Verfassungs- 
arten dies Erzeugniß gehöre. Um so gewisser war es, daß 
durch ein solches System alle bestehenden Verhältnisse berührt 
und vielfach in Frage gestellt wurden. 
So erhoben sich in der Versammlung Bedenken von 
allen Seiten, und bald lag eine lange Reihe von Anderungs- 
vorschlägen der preußischen Regierung vor. Es wäre heute 
eine zwecklose Mühe, sie im Einzelnen durchzugehen; es ge- 
nügt, die Richtungen zu bezeichnen, in denen sie sich be- 
wegten. Oldenburg und Coburg hätten eine von Grund 
aus verschiedene Verfassung gewünscht. Oldenburg beklagte 
die Abwesenheit eines aus den Fürsten gebildeten Oberhauses; 
dann hätte man zu Gunsten des Bundespräsidiums die Rechte 
des Bundesraths beschränken, und jenem die Bundesregier- 
ung durch ein verantwortliches Bundesministerium übertragen 
können; zur Sicherung der Einzelstaaten wäre ein Bundes- 
gericht einzusetzen, zur Stärkung des parlamentarischen Ein- 
flusses an die Stelle eines festen Pauschquantums für die 
Militär-Ausgaben die Vereinbarung eines Etats mit dem 
Reichstag anzuordnen. Coburg war ebenfalls für die Er- 
richtung eines mit dem Reichstag gleichberechtigten Fürsten- 
hauses und hätte die Abgrenzung der Competenz zwischen 
Reichsgewalt und Einzelstaaten nach den Geschäften der ein- 
zelnen Ministerien gewünscht; daß den Einzelstaaten gewisse 
Befugnisse im Auswärtigen, im Heerwesen u. s. w. gewahrt 
blieben, däuchte ihm nicht ein Vortheil, sondern eine drückende 
Last, während umgekehrt die Befugnisse des Bundes in der 
innern Verwaltung alle Selbständigkeit der Einzelstaaten zu 
untergraben schienen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.