1867 Abänderungsanträge. 31
Ahnliche Betrachtungen machten dem Weimarsschen
Minister Watzdorff das Herz schwer. Ich hatte geglaubt,
sagte er später, nach den großen Kriegserfolgen hätte sich
etwas Besseres schaffen lassen. Doch, setzte er dann hinzu,
bei näherer Untersuchung habe ich mich schließlich überzeugt,
daß das Verhältniß zwischen Bundesgewalt und Einzelstaat
in angemessener Weise geregelt ist. Eine ganze Reihe be-
sonderer Anträge hatte dann Darmstadt in Folge seiner un-
natürlichen Lage, nach der es zur Hälfte Bundesland, zur Hälfte
Ausland war, vorzulegen. Die übrigen Kleinstaaten richteten,
so weit die Protokolle es erkennen lassen, ihre Aufmerksamkeit
hauptsächlich auf die Fragen des Heimathsrechts und, was damit
zusammenhing, auf die Beschränkung des Rechtes, Reichs-
steuern aufzulegen, auf die Verminderung der furchtbaren
Militärlast, auf die Bindung gewisser Entschließungen des
Bundespräsidiums an die Zustimmung des Bundesraths.
Wie natürlich, gingen im Einzelnen ihre Begehren vielfach
aus einander und gegen einander. Stoff zu endlosen Ver-
handlungen wäre reichlich vorhanden gewesen.
Indessen ermöglichte die damalige Lage der Dinge der
preußischen Regierung ein summarisches und durchgreifendes
Verfahren. Was einst Osterreich 1851 in Dresden und 1863
in Frankfurt fruchtlos versichert hatte: es muß etwas zu
Stande kommen — das lebte 1867 in Aller Herzen. Als
die Berathung über die eingebrachten Anträge am 18. Januar
durch Herrn von Savigny eröffnet und am 28. fortgesetzt
wurde, erklärte der preußische Bevollmächtigte, daß seine
Regierung von den begehrten Abänderungen der Vorlage
achtzehn genehmige, alle übrigen jedoch ablehne. In einer
dritten Sitzung am 2. Februar wurden dann die bis dahin