1867 Migquel's Rede über die Mainlinie. 61
Dennoch aber tadelte Miqucl den Verfassungsentwurf,
daß er in seinem Schlußartikel nur von Verträgen spreche,
welche nach Errichtung des Nordbundes von diesem mit den
Südstaaten abzuschließen seien. Denn damit werde ja die
internationale Sonderung beider Theile rechtlich anerkannt,
während doch für das patriotische Gefühl jedes Deutschen
ihre künftige Vereinigung unausbleiblich sei. Die Verfassung
müsse also unsere Bereitwilligkeit positiv aussprechen, dem
Süden den Eintritt, sobald er ihn wünsche, weit zu eröffnen.
Denn über die Schranken des Nikolsburger Friedens werde
Deutschland seiner Zeit ebenso hinwegschreiten, wie einst
Italien über den Vertrag von Villafranca zur Tagesordnung
übergegangen sei. Keine fremde Macht könne eine wirth-
schaftlich bereits geeinigte Nation daran hindern, sich auch ein
einheitliches Staatsgebäude zu gründen. Wir vertrauen,
daß Kaiser Napoleon und die besonnene Partei in Frankreich
stark genug sein werden, Leidenschaften zu überwinden, die
zuletzt stets zum Verderben des französischen Volkes selbst
ausgeschlagen sind. Müßte es aber dennoch sein, nun so
hätten wir Wehr und Waffen, um unser Recht und unsern
Willen zur Geltung zu bringen. Ein lebhafter Beifall ant-
wortete dem Redner von allen Seiten des Hauses.
Er ging dann über zu der Besprechung der constitu-
tionellen Streitfragen. Zunächst wies er die Geringschätzung
zurück, mit der Waldeck von dem künftigen Reichstag geredct
hatte, wenn derselbe nicht volles Budgetrecht auch für den
Militäretat erhielte, und zählte die wichtigen Gebiete der
nationalen Gesetzgebung auf, welche der Entwurf der Com-
petenz des Reichstag eröffnete, Gebiete, die sich vielleicht durch