Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

88 Die ersten Wochen des Reichstags. 1867 
der weitere Antrag beschlossen, in Nachahmung der preußischen 
Verfassung ein Bundesgesetz dieses Inhalts für die Zukunft 
zu verheißen. 
Bennigsen und Lasker übernahmen es, diese Anträge 
in dem Hause vorzulegen und zu vertreten. Dreimal gaben 
sie den Anlaß zu einer Fluth von Reden und Gegenreden, 
aus deren Verlauf wir freilich, nach dem Raume dieses Buchs, 
nur wenige charakteristische Punkte hervorheben können. Gegen 
die Anträge wurden Bedenken verschiedener Art erhoben. 
Die Grundlage derselben, Planck's Unterscheidung der allein 
dem Präsidium zugetheilten Ressorts von jenen, wo der 
Bundesrath mitwirke, wurde, namentlich im Hinblick auf die 
Ausschüsse des letztern, als Täuschung bezeichnet; der Bundes- 
rath, mit größeren oder geringern Rechten, finde sich eben 
überall 1). Die juristische Verantwortlichkeit, bemerkte Gneist, 
setze ein ausgebildetes Verwaltungsrecht und gesetzliche Regeln 
über die Wirksamkeit der Minister voraus; davon aber sei 
natürlich bei einem erst zu gründenden Bunde noch keine 
Spur zu finden. Es wurde ferner auf die Vorgänge im 
preußischen Landtag hingewiesen, wo sich trotz dreimaliger 
Anstrengung die Aufgabe, das in Aussicht gestellte Gesetz zu 
liefern, unlösbar gezeigt habe; es würde dem Reichstag nicht 
besser ergehn); es handle sich hier nicht so sehr um eine 
Rechts= als eine Machtfrage, über welche nicht gerichtlich, 
sondern innerhalb der großen politischen Körperschaften zu 
entscheiden seis). Etwas ganz Anderes sei die Forderung, 
daß bei jedem Regierungsacte klar sei, wem die Vertretung 
1) Vincke, gegen Lasker. 
1) Sybel. 
) Braun (Wiesbaden).
	        
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