88 Die ersten Wochen des Reichstags. 1867
der weitere Antrag beschlossen, in Nachahmung der preußischen
Verfassung ein Bundesgesetz dieses Inhalts für die Zukunft
zu verheißen.
Bennigsen und Lasker übernahmen es, diese Anträge
in dem Hause vorzulegen und zu vertreten. Dreimal gaben
sie den Anlaß zu einer Fluth von Reden und Gegenreden,
aus deren Verlauf wir freilich, nach dem Raume dieses Buchs,
nur wenige charakteristische Punkte hervorheben können. Gegen
die Anträge wurden Bedenken verschiedener Art erhoben.
Die Grundlage derselben, Planck's Unterscheidung der allein
dem Präsidium zugetheilten Ressorts von jenen, wo der
Bundesrath mitwirke, wurde, namentlich im Hinblick auf die
Ausschüsse des letztern, als Täuschung bezeichnet; der Bundes-
rath, mit größeren oder geringern Rechten, finde sich eben
überall 1). Die juristische Verantwortlichkeit, bemerkte Gneist,
setze ein ausgebildetes Verwaltungsrecht und gesetzliche Regeln
über die Wirksamkeit der Minister voraus; davon aber sei
natürlich bei einem erst zu gründenden Bunde noch keine
Spur zu finden. Es wurde ferner auf die Vorgänge im
preußischen Landtag hingewiesen, wo sich trotz dreimaliger
Anstrengung die Aufgabe, das in Aussicht gestellte Gesetz zu
liefern, unlösbar gezeigt habe; es würde dem Reichstag nicht
besser ergehn); es handle sich hier nicht so sehr um eine
Rechts= als eine Machtfrage, über welche nicht gerichtlich,
sondern innerhalb der großen politischen Körperschaften zu
entscheiden seis). Etwas ganz Anderes sei die Forderung,
daß bei jedem Regierungsacte klar sei, wem die Vertretung
1) Vincke, gegen Lasker.
1) Sybel.
) Braun (Wiesbaden).