1869 Krankheit Napoleon's. Senatusconsult vom 10. Septbr. 107
1. bis zum 6. September; es machte dabei ein großes Auf-
sehn, daß Prinz Napoleon mit voller Schärfe eine wirksamere
Verantwortlichkeit der Minister, und bei Verfassungsände-
rungen Gleichberechtigung des gesetzgebenden Körpers mit
dem Senate begehrte. Jedermann sah darin für den Todes-
fall des Kaisers die Aufstellung einer Candidatur gegen die
Rechte der Kaiserin und ihres Sohnes. Im Senate fand
jedoch der Prinz eine Unterstützung von nur zehn Stimmen;
alle Ubrigen genehmigten das vorgeschlagene Senatusconsult.
Allmählich trat indessen in dem Befinden des Kaisers
eine Wendung zum Bessern ein, so daß er am 10. September
sich aus dem Krankenzimmer in St. Cloud nach Paris über-
führen lassen konnte. Das Senatusconsult wurde an dem-
selben Tage in der amtlichen Zeitung bekannt gemacht und
damit gültiges Verfassungsrecht. Immer aber war Napoleon's
Zustand so unsicher und seine Schwäche so groß, daß eine
früher beabsichtigte Besichtigung des Lagers von Chalons
ausgesetzt, und bald nachher auch die Einberufung der ver-
tagten Kammer, zu wildem Toben der Radicalen, auf Ende
November verschoben werden mußte. Vor diesem Termin
konnte selbstredend auch von der jetzt unabweisbaren Um-
bildung des Ministeriums keine Rede sein.
Dagegen kam noch im September die große Angelegen-
heit des Dreibundes zur Entscheidung.
Wir haben gesehn, wie der Minister Menabrea Anfangs
den Entwurf des Vertrags wegen der ungünstigen Formu-
lirung der römischen Sache seinen Collegen gar nicht vorlegte.
Als es endlich geschah, zeigte sich sofort, wie begründet seine
Sorge gewesen. Der Ministerrath erklärte, ein Kriegsbündniß
gegen Preußen, gegen den Genossen von 1866, sei unmöglich.