Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

1863 Ferdinand Lassale. 119 
eigne gemeinsame Rechnung, und sprach zugleich die Hoffnung 
aus, eine solche Gesellschaft werde sehr rasch in die Lage 
kommen, aus dem Ertrage der Fabrik dem Staate den 
geleisteten Vorschuß mit Zinsen zurück zu zahlen. Diese 
Anweisung auf die Beistandpflicht des Staats zündete unter 
den deutschen Arbeitern; mehrere Tausende schlossen sich der 
neu aufgehenden Hoffnung an, wandten Schulze-Delitzsch den 
Rücken und traten in Genossenschaften zur Gründung von 
Productiv-Associationen mit Staatshülfe zusammen. Allein 
die praktische Ausführbarkeit des Vorschlags zeigte sich nur 
in seltenen Fällen erreichbar, selbst wo sich die dazu nöthigen 
Kapitalien auftreiben ließen. Für jede Fabrik, deren Thätig- 
keit eine complicirtere Technik voraussetzt, erwies sich die 
republikanische Verwaltung durch die Arbeiter als unbrauch- 
bar. Wo diese aber bei einfachen Betrieben ausreichte und 
gedieh, so daß die Zahl der Arbeiter vermehrt werden mußte, 
dachten die ursprünglichen Genossen nicht daran, die neuen 
Gehülfen in ihre Genossenschaft aufzunehmen. Sie fühlten 
sich jetzt als Eigenthümer, fielen in die geächtete capital- 
istische Wirthschaft zurüick und nahmen ganz einfach die 
Neuen als Lohnarbeiter an. Als diese sich beschwerten, war 
die bündige Antwort: wir haben zehn Jahre Mühe und 
Arbeit gehabt, um ein Vermögen zu sammeln; ihr habt an 
der Arbeit keinen Theil genommen; mit welchem Rechte ver- 
langt ihr heute Antheil an der Frucht der Arbeit? 
Die Widerlegung war schlagend und traf das ganze 
socialdemokratische System. 
Die Aufhebung des Privateigenthums hat Lassalle öffent- 
lich niemals begehrt. Er hat sich damit begnügt, in seinen 
rechtsgeschichtlichen Werken mit einem großen Aufwande von
	        
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